Hallo!
Ich habe schon im Bafög-Unterforum einen Teil meines Problems geschildert, aber ich hätte auch noch einige Fragen, was das Thema Hartz IV angeht.
Ich war bereits in diesem Frühjahr bei der ARGE und zuerst hieß es, dass sie nicht für mich zuständig seien. Dann, einige Tage später bei einer anderen Sachberarbeiterin wurde mir mitgeteilt, dass es da "Möglichkeiten" gibt. Mein Fall sieht wie folgt aus:
Ich bin 18 Jahre alt, habe im April meine eigene Wohnung mit meiner einjährigen Tochter bezogen (ich musste bei meinen Eltern ausziehen, weil nicht genug Platz für mich und meine Tochter war) und gehe zur Abendschule , um mein Abschluss nachzuholen.
Die Dame beim Amt erklärte mir dann, dass ich selbst nicht berechtigt wäre einen Antrag zu stellen, weil meine Eltern unterhaltspflichtig sind und weil ich Bafög bekomme.
Aber meine Tochter ist berechtigt. Ich habe also im Endeffekt doch Geld bekommen (etwa 180 Euro Alleinerziehenden Zuschlag und 60 Euro Zuschuss für meine Tochter), im Herbst ist mein Freund zu uns gezogen, somit fiel der Alleinerziehendenzuschlag "logischerweise" weg und nun bekomme ich nur noch 60 Euro.
Jetzt im Winter verändert sich noch einmal etwas:
Ich bekomme nun kein Erziehunggeld mehr (es fehlen mir also 300 Euro),... nun frage ich mich, womit ich dieses Loch in der Haushaltskasse stopfen soll? Zahlt mir das Amt nun wieder mehr? Oder ist das für die nicht relevant?
Ich bekomme vielleicht bald mehr Bafög (momentan bekomme ich 70 Euro), aber ich blicke da kaum noch durch.
Jeder sagt was anderes. Aber was steht denn nun in den Gesetzen? Was steht mir tatsächlich zu und wer ist wirklich für mich zuständig? Ich verstehe vieles nicht, was mir die Menschen bei den Ämtern sagen und hoffe, dass mir jemand helfen kann.