Hallo zusammen!
Ich hätte mal eine Frage, was steht einem zu, wenn man 18 Jahre alt ist und an einem Kolleg/Abendgymnasium sein (Fach)abitur macht, eine eigene Wohnung hat und dort zu dritt (Kind und Partner) wohnt?
Ich habe bisher elternabhängiges Bafög bekommen (war bisher an der Abendrealschule) und das soll sich angeblich nun ändern. Aber stimmt das wirklich? Wo genau kann ich das in den Klauseln nachlesen, damit die Herrschaften beim Amt mich nicht ewig und drei Tage an der Nase herumführen?
Und was genau wird dann noch mit einbezogen, bei der Feststellung des Bedarfs?
Mein Kind ist für das Amt nicht relevant, das weiß ich bereits. Aber ich habe kein eigenes Einkommen, bzw. kein Gehalt in dem Sinne. Ich bekomme nur 2x 154 Euro Kindergeld (für mich und mein Kind), 125 Euro Unterhaltsvorschuss, 60 Euro Beihilfe von der ARGE für mein Kind und das wars. Wird der Wehrsold meines Partners mitangerechnet? Wir sind nicht verheiratet, falls das was ausmacht .
Ich bin etwas verwirrt von all den Zahlen und Gesetzen.
Kann mir jemand sagen, ob es einen "Regelsatz" gibt? Und auf was beläuft der sich?
Ich hoffe jemand kennt sich hier einigermaßen gut mit den Gesetzen aus und kann sie mir auch gut erklären, bei den Ämtern verstehe ich leider oft nur Bahnhof.