Hallo, ich suche dringend Rat!
Ich bin aufgrund von Nachwuchs im Oktober mit meinem Freund zusammen gezogen.
Dieser ist Selbstständig und ich war vorher schon ARGE-Empfänger.
Jetzt hat mir das Amt das Geld gestrichen, da sie das Einkommen meines Freundes mit anrechnen.
Das habe ich bis Anfang November auch eingesehen, bis ich im Internet einen Artikel fand, ich zitiere: "Paare, die noch nicht zwölf Monate zusammenleben, sind in der Regel keine eheähnliche Gemeinschaft und bilden somit auch keine Bedarfsgemeinschaft." Dieser Artikel bezieht sich auf ein Gerichtsurteil.
Ich habe mir diesen Artikel ausgedruckt und eine Kopie an das Amt geschickt.
Nun warte ich seit Anfang November auf Antwort.
Kann mir jemand bestätigen, dass dieser Artikel wirklich so ist?