4. Januar 2008 #21 kleine-wölfin schrieb: hat er doch auch gemacht...nur bisher is wohl noch nix passiert In dem Fall sollte der Einspruch weiter verfolgt werden - ggf. gerichtlich. Grüße,Joachim
4. Januar 2008 #22 Für die Bearbeitung eines Widerspruchs hat die Arge 3 Monate Zeit. Erst dann kann man eine Untätigkeitsklage einreichen.