Frage zur Arbeitsvermittlung

  • Guten morgen alle miteinander!!


    Ein besserer Titel fiel mir leider nicht ein!:o
    Folgendes Problem:



    Mein Mann bekommt seit dem 15. Oktober 2007 Alg II, weil die maximale Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld beendet ist.
    Ich selber bin seit der Geburt meiner Kinder ( die drei sind 16, 9 und 7 Jahre alt) zuhause und eine Berufstätigkeit stand bisher nicht zur Diskussion.
    Nun ändert sich dies ja durch die Bezüge der Arge und ich bin gezwungenermaßen dabei mir Gedanken über eine Berufstätigkeit zu machen.:rolleyes:
    Nun folgendes Problem.
    Ich bin 41 Jahre alt, habe keine Berufsausbildung und seit knapp 2 Wochen weis ich das ich einen Bandscheibenvorfall habe.:(
    Arbeitsunfähig bin ich lt. meines Arztes nicht, aber ich habe solche Schmerzen das ich nicht mal meinen eigenen Haushalt allein bewältigen kann. Bei einem ersten Gespräch mit dem "Fallmanager" hab ich dies auch angegeben wo mir dann auch gleich Unterlagen für den medizinischen Dienst mitgegeben wurden. Was mich nun mal interessieren würde ist ob ich grundsätzlich jede Tätigkeit annehmen muß oder ob der medizinische Dienst der Arge mitteilt welche Tätigkeiten ich überhaupt ausüben kann.


    Ich denke mal das meine Vermittlungschancen eh sehr schlecht sind, aber wie soll ich mich bei einem eventuellen Vorstellungsgespräch verhalten????
    Ehrlich sein und meine gesundheitliche Probleme nennen??? Oder wird mir das von der Arge u.U. als "Arbeitsverweigerung" ausgelegt????


    Ich habe sowas von keine Ahnung das ich jetzt mal hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


    LG Andrea

  • Hallo!


    Mach es wie ich!


    Zunächst habe ich meinen Hausarzt angesprochen! Dieser hat mich an einen Facharzt im hiesigen Krankenhaus überwiesen und dort habe ich einen Befund bekommen, den mein Hausarzt mir attestiert hat.


    Das habe ich bei der ARGE vorgelegt. (Atrose im rechten Sprunggelenk)


    Daraufhin wurde ich dem Amtsarzt vorgestellt, der konnte die Diagnose nur bestätigen und bescheinigte mir eine maximale Belastung von 150 kg was bedeutet das ich mit 135 kg (Muskelmasse da Sportler gewesen) nur noch eine maximale zusätzliche Belastung von + 15 kg die ich heben darf, zulässig ist. Tja und ohne Sport nimmste bestimmt noch was zu!


    Darauf hin hat das Amt 14 Tage später die gleiche Untersuchung nochmla veranlasst und der Amtsarzt hat nur noch den Kopf geschüttelt.


    Da hat mein Fallmanager dann Pech gehabt.


    Bei jeder Bewerbung liegt die ärztliche Bescheinigung bei, weil Aussendienst ist nur eingeschränkt drin.


    Seit September habe ich meine Antrag auf Behinderung zu 20% durchbekommen (in weniger wie 2 Monaten) Nur eine Schwerbehinderrung gibt`s erst ab 50%, aber was soll`s - manchmal ist die Behinderung aber für einen Arbeitgeber wichtig und gut, z.B. Fördermittel ect. - für eine Umschulung wirds schon schwieriger, aber so ist das nun mal im Alter und der ARGE kann man nur sagen, Vortäuschen von Gegebenheiten bei Bewerbungen können im Nachhinein auch eine Kündigung nach sich ziehen!


    Soviel dazu!


    Gruß