zuwenig Geld für Leistungen???...

  • Hallo, kurz zu meiner Situation, ich bin 20, und beginne im April 2008 als Soldat auf zeit meine Ausbildung. Meine Mutter bekommt z.Z. Erwerbsminderungsrente, und ich bekomme nichts, da ich zum 30 November gekündigt wurde, da die Firma keine Aufträge mehr hatte (war eine zeitarbeitsfirma, da ich noch keine abgeschlossene Ausbildung habe)
    Nun haben wir bei den Ämtern Wohngeld beantragt, bzw. hartz 4 für mcih. dann bekamen wir heute einen Brief, in dem Stand, dass wir ja viel zuwenig Geld hätten, und da irgendwas nicht stimmen könnte. Die entsprechenden Nachweise haben sich die Ämter schon kopiert gehabt. Das wären ca. 910? rente meiner Mutter, und meine 134? Kindergeld. Auf einen Anruf entgegnete uns die Beamtin, dass wir zuwenig Geld hätten um Wohngeld oder hartz4 zu beantragen,
    Jetzt meine Frage, kann das sein, bzw. was sollen wir jetzt machen, laut deren berechnung hätten wir Anspruch auf 1550?, (inkl. Mite und Nebenkosten, und den Sätzen p.P) wir haben aber nur ~1045?. Und eienn Job bekomme ich nciht, da mir immer wieder gesagt wird, "ne, für die paar Monate brauchen wir niemanden, wenn dann längerfristig..."


    Und ich habe direkt noch eine Frage, unter welchen Umständen bekomme ich eine eigene Wohnung bezahlt, da mir meine Mutter z.Z (oder besser gesagt schon verdammt lange) auf die Nerven geht, sie lässt mir keine Freiräume, und hängt die ganze Zeit nur an mir rum, mit ihrem Rumgestöhne wie schlecht es ihr doch geht.


    danke schon mal für die antworten

  • Hallo,


    es ist richtig das kein Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn das Einkommen deutlich unter dem Existenzminimum liegt.
    Es ist aber nicht richtig, das kein Anspruch auf ALG2 besteht.
    Also sofort beantragen.
    Anspruch auf eine eigene Wohnung hast du, dies wird nur in Ausnahmefällen U25 gestattet.

  • Hallo djimpanse!


    So ganz verstehen muss man Deine Ausführungen nicht, oder ?


    Ist es richtig das die Wohngeldstelle Euren Antrag abgelehnt hat weil das Gesamteinkommen Deiner Mutter und von Dir 1045? beträgt?


    Woraus ergibt sich für die Sachbearbeiterin denn der angebliche Anspruch auf 1550? ?


    Vielleicht aus der Tatsache heraus das Ihr als Bedarfsgemeinschaft HARTZ IV beantragen könntet?


    Du muss, solange Du noch nicht das 26.Lebensjahr erreicht hast grundsätzlich erst mal im Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) der Eltern verbleiben. (Natürlich gibt es für alles auch Ausnahmen - in Deinem Fall könnte man auf psychisch erschwerende Umstände agumentieren, doch bei nur noch 3 1/2 Monaten bis zur Einberufung denke ich ist die Zumutbarkeit durchaus gegeben. Also vergiss es! Denn sonst wärst Du vermutlich ausgemustert worden, obwohl V.... soll`s ja bei der Bundeswehr genug geben! - Weis ich, weil ich 4 Jahre dort verbracht habe):)


    Da Du allerdings bei einer Zeitarbeitsfirma tätig warst, müsste Dir auch HARTZ IV zustehen, sofern das Einkommen eurer Bedarfsgemeinschaft nach den entsprechenden Kriterien als zu niedrig bewertet wird.


    Allerdings kann ich Dir nicht weiterhelfen was Erwerbslosenrente und die Rechtsgrundlagen dazu betrifft.
    Ich denke das es so ist das zunächst einmal Deine Mutter einen Antrag auf ergänzende Leistungen nach HARTZ IV stellen muss und das dann festgelegt wird wie hoch die Leistungen sein dürfen. Die angesprochenen 1550? halte ich allerdings für nicht richtig? Frag doch einfach mal auf der ARGE nach wie sich das alles zusammen richtig verhält.


    Auch was Wohnfläche, Miethöhe und Deinen Versorgungsanteil betrifft! und lass es Dir schriftlich geben!



    Gruß

  • Salle
    danke erstmal für die prompte antwort. das hilft ja schon mal, wenn ich weiß, dass ich ALG2 bekommen würde. jetzt muss ich nur noch versuchen das dem Fuzzi in seinem Büro klarzumachen... Ich schreib dann später ebend was es gebracht hat.
    Aber was ist das denn für ein System, wo man keine Hilfen bekommt, wenn man sie braucht? Uns wurde auch irgendwas von einer "Sperrklausel" gesagt, die ebend die Zahlungen untersagt, solange man unter dem Existenzminimum ist. Aber das ist doch dämlich, denn wenn ich darüber liege wird einem gesagt: "Sie haben ja genug, wofür brauchen sie noch was?" Und wenn man darunter ist, dann bekommt man auch nichts....


    Was wäre denn nötig, um solch einen "Ausnahmefall" zu belegen, und wie siehts dann aus, wenn ich bei der BW bin, wird die Wohnung dann weiterbezahlt, bis ich mein "richtiges" Gehalt bekomme? (man bekommt ja am Anfang nur knapp 300€ Sold)


    Horst
    Die 1550€ sedtzen sich aus unserer Mite, sden Nebenkosten und den Bedarfsbeträgen (o.ä.) zusammen. Wir wurden lediglich gefragt, was wir an Mite usw. zahlen, und haben geantwortet :P

  • Hallo Djimpanse!


    Wenn Du als Zeitsoldat zur Bundeswehr gehst wirst Du den 1.Wohnsitz am Standort anmelden müssen!


    So war es zumindest zu meiner Zeit, oder ist der spätere Standort ( nach der Grundausbildung ) Dein gegenwärtiger Wohnort?


    Bekommst Du nich von Anbeginn Dein volles Gehalt als Zeitsoldat ?


    Ich denke doch, kann mir nicht vorstellen das sich soviel geändert hat!


    Du hättest dann einen eigenen Wohnsitz, dies ist z.B. auch in der Kaserne möglich (obwohl Du als Mannschaftsdienstgrad in der Regel ein Mehrbettzimmer bewohnst) es gilt die Kasernenanschrift, oder Du beziehst im Standort eine eigene Wohnung. HARTZ IV brauchste dann aber nicht mehr!;)


    Deine Mutter wäre dann allerdings als Bedarfsgemeinschaft um eine Person geschrumpft ! Bedeutet letztlich weniger Geld, weil die Aufwendungen angemessen sein müssen!


    Gruß

  • Volles Gehalt bekomm ich frühestens nach 3 Monaten, wegen der Widerrufserklärung, die man unterschreiben soll, dass man doch noch raus kommt, falls man nach der AGA meint, dass es doch nichts für einen ist. dann bekommt man den rest wohl nachbezahlt, also die Differenz von den 300€ zu den 1200€ Nettogehalt. Allerdings hat man am Anfang nur die 300€.


    Die Grundi dauert ja nur 3 Monate, und dann bin ich sozusagen wieder am anderen Ende Deutschlands, muss ich mich dafür dann ummelden?


    Gruß


    PS: Achso, ich komm ja grade vom Arbeitssonstwas wies heutzutage heißt wieder, und schwupps, auf einmal hab ich wohl anspruch auf ALG2, zumindest darf ich den Antrag ausfüllen :p