Hallo und Guten Tag,
Ich habe aktuell einige Fragen zum ALGII.
Bisher habe ich mich darum nie gekümmert, da ich seit Jahren fest beschäftigt und nicht von Arbeitslosigkeit bedroht bin. Von daher bin ich ziemlich unbeleckt bei diesem Thema.
Die Fragen betreffen mich auch nicht direkt selbst, sondern den Sohn meiner Frau aus ihrer 1. Ehe.
Dieser wird in den nächsten Tagen aus der Haft entlassen.
Wir wollen ihn im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen wieder ein normales Leben zu führen.
Er ist jetzt 21 und hat im Knast so gut wie nicht arbeiten können, und somit keinen Anspruch auf ALG 1.
Die Entlassung wird am 27. oder 28. Dezember sein.
Er hat weder eine Wohnung, noch irgendwelche persönlichen Dinge mit Ausnahme der Sachen die er bei seiner Verhaftung an hatte. Er wird also zwischen den Feiertagen mit einer ALDI Tüte und etwas Übergangsgeld bar in der Tasche, vor das Tor der Jugendstrafanstalt geschoben und sich dann selbst überlassen.
Er sagt er hätte vom Knast aus mehrmals telefonisch versucht im Jobcenter Berlin Lichtenberg vorzusprechen um u.a. zu klären, wann und wo er sich melden muss und wie er an eine Wohnung kommen kann, damit er nicht tagelang auf der Strasse schlafen muss.
Er wäre aber abgewimmelt worden, da das Jobcenter nicht zuständig ist.
Ausserdem brauche er am 27. oder 28. gar nicht erst dort hinzukommen, da "keiner da wäre".
Der Entlassungszeitpunkt ist daher denkbar ungünstig.
Meiner Meinung nach muss das Jobcenter am 27. und 28.12. aber auch besetzt sein?
Damit wir nicht die wenigen Stunden mit warten an der falschen Stelle verbringen, hier meine Fragen:
1. Welches Jobcenter ist zuständig? Kann er ggfs. auch zu einem anderen Jobcenter gehen, wenn er seinen Wohnsitz z.B. in unserer Nähe nehmen will also im Land Brandenburg?
Oder ist das Jobcenter seiner letzten pol. Meldeadresse (Berlin-Hohenschönhausen) zwingend aufzusuchen?
2. Wie schnell können Leistungen in der Realität für die Anmietung einer Wohnung bewilligt werden?
Soweit ich gelesen habe kann eine Kaution und Miete bis zu max. 360 ? /warm monatlich übernommen werden.
Kann oder muss er sich vorher Wohnungsangebote einholen, oder braucht er erst eine entsprechende Bescheinigung vom Jobcenter?
3. Da vom Samstag 29.12. bis Neujahr wohl alle Behörden, Banken und Wohnungsbaugesellschaften zu sind, gibt es eine Art Notdienst oder eine Stelle wo er erst mal unterkommen kann?
4. Er hat kein Bankkonto (dafür einges an Schulden und neg. Schufa-Einträge) und keine Meldeadresse.
Kann man trotzdem irgendwo ein Konto eröffnen? Wenn ja wo?
Danke für Eure Hinweise
Andreas