Was muss ich machen

  • Ich bin seid dem 30.11.2007 Arbeitssuchend (Arbeitslos)


    Alter: 23 (ab 31.12.1983 24 Jahre)
    Verdienst vorher: 1000 ? Brutto
    Arbeitslaufzeit: 1 Jahr


    Ich bin nun leider Arbeitslos geworden, da die Firma Personal entlassen hat.


    Eigentlich stehen mir keine Ansprüche an da ich noch keine 25 Jahre alt bin und somit bei meinen Eltern wohnen müsste, doch ich habe 1 Monat lang mal Harz 4 bekommen. Der Grund dafür war eine Sondergenehmigung wegen Gewalt zuhause.


    Als ich den Anspruch durch bekommen habe und eine Wohnung gefunden habe, habe ich jedoch nach 1 Monat einen Job gefunden. Nun 1 Jahr später habe ich ihn jedoch verloren.


    Folgendes hab ich bis jetzt gemacht:
    - Antrag für Arbeitslosengeld an meinen Chef weiter gegeben, den er jedoch noch nicht bearbeitet hat
    - Klar beworben und 1 von 2 Einstellungstest bestanden (EUROGATE da dauert es länger bis man eine zusage bekommt)


    Nun haben wir den 11. Dez 2007 und bin nun 11 Tage schon arbeitslos. Ich habe ein wenig Angst, das das Geld von Arbeitsamt sprich das Normale Arbeitslosengeld für Miete, Strom usw nicht reicht, da ich nur 1000 ? Brutto verdient habe. Wie genau läuft das alles ab, da ich wirklich keine Ahnung davon habe.


    Okay ich habe alles schonmal durch gemacht mit Harz 4, doch da hatte ich eine Beträuerin bekommen vom Jugendamt, weil ich die Polizei einschalten musste. (Grund: wollte Sachen abholen und wurde von Vater und Bruder gewürgt und vor ein Auto geschmissen)


    Deshalb weiß ich nun nicht wie handeln muss usw. und hab ein wenig bange, das ich später durch falsches verhalten meine Wohnung verliere und auf der Straße sitze.


    Danke schonmal für eure Antworten


    Gruß David K.

  • Hallo David K.!


    Du hast doch bereits eine eigene Wohnung und diese zuvor schon unter HARTZ IV mit entsprechendem Nachweis bewilligt bekommen. Raus aus den Kartoffeln - Rein in die Kartoffeln, diese Prinzip geht auch unter HARTZ IV nicht.
    Hast Du Dich denn auf dem AMT (ARBEITSAGENTUR/ARGE) arbeitsuchend (arbeitslos) gemeldet oder den Antrag nur bei Deinem Chef abgegeben? Verstehe nicht ganz was Dein Chef damit zu tun hat?
    Der Chef bestätigt lediglich das es eine betriebsbedingte Kündigung ist und nicht eine Kündigung aus der man Dir ein Fehlverhalten unterstellen könnte und was dann zu einer Sperrfrist führen würde.
    Doch das hätte er umgehend erledigen können?


    Wenn der Antrag noch nicht beim AMT vorliegt solltest Du schaun das der Termin der ersten Vorsprache ( wann Du Dich dort das erste Mal gemeldet hast) darauf notiert ist, damit nicht erst mit dem Einreichen der Berechnungszeitraum beginnt. Das wird auf den Ämtern gern vergessen und führt dazu das Dir Geld verloren geht.


    Also hin zum Chef Antrag abholen und zum Amt!

  • Also Arbreitssuchend habe ich mich schon gemeldet, und hab dann vom Amt einen Zettel bekommen den ich beim Chef einreichen sollte. Hab ich auch schon gemacht und arbeitssuchend bin ich seid dem 3.12 gemeldet da ich zuvor noch krank war hab auch schein beim amt eingereicht (39 grad fieber). Das ist alles gemacht. Aber wie ist das den mir wurde gesagt das bei 1000? brutte kaum arbeitslosengeld bekomme und das mich Harz 4 melden sollte. Hab von der ganzen Materie keine Ahnung und beim Amt selbst erzählt mir jeder auch was anders.

  • Hallo David K!


    Ich denke das Du bei dem Bruttolohn von 1000? letztlich weniger ALG I erhalten würdest als das Du davon Deinen Lebensunterhalt bestreiten könntest, somit musstest Du einen Antrag auf ALG II stellen.


    Damit hast Du dann Miete und Lebensbedarf gesichert ( wie auch immer man zu dieser Aussage stehen kann), deshalb solltest Du ALG II beantragen.


    Frag einfach zunächst einmal nach dem für Dich zuständigen Fallmanager, er soll Dir erklären wieso Du kein ALG I beziehen kannst.


    Notfalls verweis darauf das Du das Bürokratendeutsch nicht begreifst, er möge es verständlich erklären!


    Gruß

  • Okay dann gehe ich heute dahin und fühle einen Antrag aus, bekomme ja arbeitslosen Geld 1 aber muss ich nun harz 4 solange ich noch keine Antwort von neuen arbeitsgeber bekommen habe beantragen oder sind das zusatzleistungen die ich beantragen muss?


    Edit: Okay habe es der Dame nochmal geschildert und meinte, das das so alles richtig ist und da von 860€ 60% bekomme das sind 560 euro.


    Soll zur Arge erst gehen, wenn das geld nicht ausreicht nicht vorher.


    Das versteh ich alles wieder nicht.


    Wohnung strom wasser usw: 363 € (245€ Wohnung warm + 118€ Strom Gas da in winter eingezogen bin ist der abschlag so hoch)
    Restbetrag ist somit 103 € zum Leben. versteh ich das so richtig?

  • Hallo,


    die richtigen Schritte sind ja bereits eingeleitet.
    Horst hat vollkommen Recht, dir wurde bereits eine eigene Wohnung zugesprochen, dies hat auch weiterhin bestand.
    Da du Anspruch auf ALG2 Leistungen hast, kannst du ergänzendes ALG2 erst nach Bearbeitung und Festlegung deiner ALG1 Ansprüche beantragen.

  • "Da du Anspruch auf ALG2 Leistungen hast, kannst du ergänzendes ALG2 erst nach Bearbeitung und Festlegung deiner ALG1 Ansprüche beantragen." ????


    Nachdem feststeht, dass die ALG 1-Leistungen unter dem Bedarf nach SGB II liegen, sollte sofort ALG 2 beantragt werden.