Hallo, ich bin Neuling und habe ein Problem innerhalb meiner Familie. Der Sachverhalt ist sehr kompliziert, ich versuche es aber trotzdem so gut wie möglich zu erklären:
Mein Bruder, 50, unverheiratet, hat vor ca. 4 Jahren seinen Job verloren. Trotz über 300 Bewerbungen hat er bisher noch keinen neuen Job bekommen.
Da er neben seiner Mietwohnung noch eine Eigentumswohnung hat, in der unsere Mutter lebt, meinte er, dass er kein Anspruch auf Hartz IV hat und lebte von seinen Ersparnissen (ihm ist es wohl auch sehr unangenehm Hartz IV zu beantragen).
Mittlerweile sind alle Ersparnisse aufgebraucht, das Auto verkauft, er aus der Mietwohnung ausgezogen und vorübergehend in die Eigentumswohnung zu unserer Mutter gezogen. Die Eigentumswohnung hat er nun mit hohem Verlust verkauft und lebt jetzt sozusagen von unserer Mutter, die mit ihrem Erspartem auch langsam am Ende ist. Unsere Mutter will jetzt in einer anderen Stadt eine Wohnung mieten, und er will erstmal "bis er einen Job findet" dort miteinziehen.
Nach meinen Informationen hätte er schon längst Hartz IV beanspruchen können, bin bisher bei ihm aber nur auf Widerstand gestoßen. Wenn ich mir dann noch vorstelle, dass meine Mutter mal Pflegebedürftig sein sollte und ich evtl. die Kosten übernehmen soll, da mein Bruder von ihrem Geld lebt und seine Rechte nicht in Anspruch nimmt .....
Was kann ich meinem Bruder raten bevor der Umzug ansteht und damit nicht noch mehr Geld verloren geht?
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Er muß unbedingt den Antrag stellen!!!! Dann kann er auch in eine eigene Wohnung!!!!!!!
Die Wohnung hätte er ja auf eure Mutter überschreiben können, dann wäre sie-soviel ich weiß- sicher gewesen. Nun ist das ja eh nicht mehr zu ändern.
Man muß nur hin, den Antrag holen, ausfüllen und hin bringen. Das steht ihm zu und er sollte es tun.
Er sollte auch an die Mutter denken. Das ist auch nicht fair das er davon ausgeht das ihre Rente ihn mit "durchfüttert". -
Hallo,
ganz so einfach ist das nicht!
Du schreibst er lebt von dem Geld deiner Mutter, was ist denn mit dem Geld aus dem Verkauf der Eigentumswohnung? -
Hi,
das Geld aus dem Verkauf der Eigentumswohnung wurde zur Tilgung des Kredits eben jener Wohnung beglichen. Da von dem damaligen Kaufpreis kaum etwas getilgt wurde, bleibt jetzt sogar noch ein Betrag von über 10.000 Euro offen. Ich weiß auch nicht wie die Bank darauf reagiert hat, sie hat dem Verkauf jedoch zugestimmt. Kann sein, dass unsere Mutter sogar noch zugesagt hat, diesen Betrag zu übernehmen. Ich weiß es leider nicht genau. Auf jeden Fall hat mein Bruder absolut kein Geld mehr und lebt seit dem Verkauf seines Autos vor 4 Monaten komplett von unserer Mutter.
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Hallo,
unter diesen Umständen hat dein Bruder Anspruch auf ALG2 Leistungen.
Er hat ebenfalls Anspruch auf eine eigene Wohnung.
Sollte er dennoch mit eurer Mutter weiterhin zusammen leben wollen, werden die Mietkosten auf 2 Personen umgelegt. Deine Mutter hätte keine Abzüge zu befürchten.
Also unbedingt Antrag stellen, denn Geld gibt es erst ab dem Datum der Antragsstellung. -
Hi,
können die beiden tatsächlich zusammen in eine Wohnung ziehen? Dass meine Mutter die Miete zur Hälfte mittragen würde ist ja vollkommen o.k.. Oder werden sie dann als Bedarfsgemeinschaft angesehen und die Rente/Einkünfte meiner Mutter werden bei der Ermittlung des Anspruchs auf ALG2 Leistungen meines Bruders mitberücksichtigt?
Und wie sieht es mit dem Ort der Antragstellung aus. Der müsste doch wahrscheinlich in dem neuen Wohnort liegen, oder?
Ich weiß, eine ganze Menge Fragen, aber an wen kann man sich wenden um wirklich sachdienliche Informationen zu bekommen.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten. -
Hallo Christina!
Sicherlich ist Dein Bruder kein Einzelfall, denn sehr viele Menschen bemühen sich die Probleme eigenständig zu lösen. Vielleicht hätte man bei wesentlich früherer Anfrage tatsächlich die Eigentumswohnung auf Eure Mutter übertragen können und somit zumindest diese für Eure Mutter sichern können.
Dein Bruder hat nicht unbedingt die beste Lösung mit der offenbar bestehenden Hoffnung die Arbeistslosigkeit alleine bewältigen zu können, getroffen.
Nun bleib aber nur eines, einen Antrag auf HARTZ IV zu stellen und damit Deine Mutter nicht auch noch den Teil Ihrer Rente in einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet bekommt eine eigene Wohnung für jeden, schließlich ist Dein Bruder älter wie 25 !!! und kann nicht mehr gezwungen werden bei den Eltern unterzukommen.
Sicherlich bedarf es eines harten Wortes damit Dein Bruder erkennt das sich die Situation so am Besten für Deine Mutter, aber auch für Ihn gestalten lässt.
Agumentiere damit das Deine Mutter dann mehr Geld hätte wie bei der Lösung Bedarfsgemeinschaft und ihm immer noch etwas zustecken könnte, wenn er in Not geraten würde, z.B. bei einer Kürzung aufgrund von Fehlverhaltensauslegungen.
Andernfalls wäre sogar die Mutter mit betroffen wenn im Kürzungsbeschlüsse ins Haus flattern.
Sachlich vernünftig aber bestimmend solltes Du jetzt die Interessen Deiner Mutter vertreten, notfalls muss man auch mal über eine Entmündigung des Bruders nachdenken, wenn er die Realität nicht mehr wahrzunehmen in der Lage ist.
Viel Erfolg beim Überzeugen!
Gruß
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Hallo,
dein Bruder bildet keine BG mit deiner Mutter, wenn diese weiterhin zusammen leben.
Dein Bruder hat unabhängig vom Einkommen deiner Mutter Anspruch auf ALG2.
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