Umziehen wollen wir...

  • Guten Abend,


    wir sind Mutter Vater (nicht verheiratet) und Kind (14 Monate) und leben zur Zeit in einer sehr preiswerten zwei Zimmer Wohnung (60m2).


    1) Stehen uns mehr Zimmer zu?
    2)Steht uns mehr Wohnraum zu? Ist das ein Grund umzuziehen in den Auge der ARGE?
    3) Ist Wohnraum etwas anderes als Wohnungsgröße?


    Wir wollen schon seid längerer Zeit umziehen, da es nun langsam einfach zu eng wird mit Kind.


    4) Muß ich da vorher die ARGE fragen?
    5) Habe ich eine Chance dass die die Umzugskosten übernehmen?
    6) Kann ich einen WBS beantragen?


    Sorry wenn ich etwas kurz angebunden bin, möchte aber gerne deutliche Fragestellungen posten. Da ich nichts falsch machen möchte bei der ARGE.


    Und hoffe auf inhaltlich sinnvolle und hilfreiche Antworten.


    Mit lieben Grüßen


    Chica

  • Hallo,


    einem Umzug muss nicht zwingend zugestimmt werden, nur weil eure Wohnung unter dem Höchstsatz für 3 Personen 75m² liegt.
    Hier ist ganz wichtig wie die Wohnung aufgeteilt ist.
    Sollte die 60m² Wohnung zum Beispiel aus einem großen Raum und einer kleinen Küche bstehen, habt ihr eine gute Argumentationsgrundlage.
    Ist die Wohnung aber in einzelne Räume aufgeteilt, die ein gewisses Maß an Privatsphäre gewährleisten liegt die Entscheidung im Wohlwollen des SB.
    Das euer Kind noch recht klein ist kann auch ein Grund sein, warum eure Wohnung als ausreichend betrachtet werden könnte.
    Ganz wichtig ist hier zu wissen, das euch nicht unbedingt eine Wohnung von 75m² zusteht, dies ist lediglich die Höchstgrenze bei einem Haushalt von 3 Pesonen.


    Wohnraum und Wohnungsgröße ist natürlich das selbe, also in eurem Falle maximal 75m².
    Einen Umzug müsst ihr euch auf jeden Fall im Vorfeld von der Arge genehmigen lassen, denn wenn ihr einfach umzieht, werden nur die osten in Höhe der alten Unterkunft übernommen werden.
    Eventuell gibt es auch Probleme bei der Antragsstellung und eine Verzögerung bei der Zahlung der Leistungen, dies wäre nicht unbedingt ein guter Einstieg in Hinsicht auf das neue Mietverhältnis.
    Auch würde kein Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe oder auf Übernahme der Kaution bestehen.


    Ihr habt natürlich einen Anspruch auf einen WBS.


    Viel Glück