wieviel steht uns zu?

  • Hallo.
    Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.



    Den Grundstock der Leistungen nach dem ALG II bildet die so genannte Regelleistung. Diese wird monatlich gezahlt und beträgt grundsätzlich in den allen Bundesländern € 347. Partner einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 90 % der Regelleistung, was € 311 entspricht. Kinder bis 14 Jahre erhalten pauschale Leistungen in Höhe von € 207, Jugendliche bis 18 Jahre € 276. Weiterhin besteht für Alleinerziehende ein Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag gemäß § 21 SGB II.


    Wir bekommen € 311, obwohl wir nicht in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wir sind verheiratet.


    Warum bekommen wir nicht € 347?


    Und was ist mit Weihnachtsgeld für Hartz-IV-Empfänger?

  • Hallo dess,


    bist du alleinerziehend ( aber trotzdem noch verheiratet........getrennt lebend?)? dann RS 347?
    oder
    Familiensituation: Mann, du und zwei Kinder..........................heißt Bedarfsgemeinschaft nd RS 311 ?


    Grüssle Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo,
    mit einer Weihnachtszuwendung hat es so seine Tücken.
    Es ist bekannt, dass einige sehr zahlreiche Gemeinden und Städte dieses bezahlen.
    Hier ein Antrag den man so übernehmen kann.


    Arbeitsgemeinschaft – ARGE in


    BG-Nummer:


    (Antrag für alle Mitglieder [auch Kinder] der Bedarfsgemeinschaft)


    Name:


    Vorname:


    Geburtsdatum:


    Anschrift:



    Weitere Personen in der BG.:





    Antrag auf Weihnachtsbeihilfe


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit beantrage ich
    (Name/BG-Nummer) ___________________________________________


    Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2007.


    Begründung:


    Der Betrag sollte möglichst 150 Euro je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft betragen, da ich verschiedene Weihnachtseinkäufe tätigen muss sowie Verwandte und Bekannte besuchen möchte. Sowohl die Weihnachts- als auch Silvesterfeiertage würde ich gern in wenigstens finanzieller Sicherheit verbringen.


    Das Arbeitslosengeld reicht nicht aus, um ein Weihnachtsfest in Würde zu verbringen. Ich verfüge nicht über genügend Geld, um mir oder anderen eine Weihnachtsfreude zu machen und einen schönen Weihnachtsabend in sozialem Frieden zu verbringen, Verwandte zu besuchen oder beispielsweise auf den Weihnachtsmarkt zu gehen. Vielleicht kennen Sie diese Situation aus eigenem Erleben.


    Zahlen Sie diese Weihnachtsbeihilfe bis zum 15. Dezember auf mein Konto oder weisen Sie per Scheck den Betrag an. Ich bin auch bereit, mir den Betrag bar auf einer von Ihnen angegebenen Kasse abzuholen, sofern es mir gesundheitlich möglich ist.


    Als Mitarbeiter/in der ARGE steht es auch Ihnen zu, diese Entscheidung aktiv zu begünstigen bzw. mit der Kommune/Stadt/Gemeinde Kontakt aufzunehmen.


    Ihnen und Ihren Lieben ein frohes und glückliches Weihnachtsfest



    Unterschrift: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _



    _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _, d. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
    ernehmen kann:

  • Hallo Dess.
    Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, hast du die Möglichkeit, bei deiner Krankenkasse einen Befreiungsausweis zu beantragen. Wenn dein Antrag genehmigt wird, mußt du einmalig um die 40 € (ist evtl. von KK zu KK verschieden) bezahlen und bist dann für das ganze Jahr von sämtlichen Zuzahlungen befreit ( vorausgesetzt, deine finanzielle Situation ändert sich nicht), d.h. Praxisgebühren, Rezeptzuzahlungen, Krankenhauszuzahlungen, etc.mußt du dann nicht mehr von den ohnehin knappen Leistungen abzwacken, du bist dann, wie der Name schon sagt, von sämtlichen Zuzahlungen befreit. Ausgenommen sind soweit ich weiß Sehhilfen und Zahnersatz. Das Problem in deinem Fall könnte sein, dass der Krankenhausaufenthalt in der Vergangenheit liegt. Ich bezweifel, dass die KK die Kosten rückwirkend übernimmt. Ganz wichtig! Der Antrag muß für jedes Kalenderjahr neu beantragt werden. Also lohnt es sich jetzt für 2007 nicht mehr. Im Januar aber ganz schnell den Antrag für 2008 bei deiner KK abholen bzw. einreichen.
    Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
    Viel Glück Nulli

  • Dess:
    Bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert? Wofür sollst du diue 200 EUR bezahlen? Woher ist die Rechnung? Vom Krankenhaus? Üblicherweise bezahlt doch die Krankenkasse die Rechnung des Krankenhauses. Warum hier nicht?

  • Hallo!


    Der Betrag der als Selbstbeteilung an die KK vorauszuzahlen ist beträgt in Normalfall 2 % des Einkommens. Bei Hartz 4 sind das um die 84 Euro - dann ist man für den Rest des Jahres von den Selbstbeteiligungen befreit! Nur bei vom Arzt bestätigten chronischen Erkrankungen beträgt der Betrag nur 1 % des Einkommens - also um die 40 Euro! Man kann netweder warten bis man diesen Betrtag gezahlt hat und dann eine Befreiung beantragen oder aber am Anfang des Jahres den Betrag einzahlen und eine Befreiung beantragen.
    Dann zahlt man weder Praxisgebühr , noch Krankenhausselbstbeteiligung und auch keine Zuzahlungen zu Mediakmenten mehr für das betreffende Jahr....


    Wird bei der Krankenkasse beantragt....


    LG Laetitia