Hallo.
Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.
Den Grundstock der Leistungen nach dem ALG II bildet die so genannte Regelleistung. Diese wird monatlich gezahlt und beträgt grundsätzlich in den allen Bundesländern € 347. Partner einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 90 % der Regelleistung, was € 311 entspricht. Kinder bis 14 Jahre erhalten pauschale Leistungen in Höhe von € 207, Jugendliche bis 18 Jahre € 276. Weiterhin besteht für Alleinerziehende ein Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag gemäß § 21 SGB II.
Wir bekommen € 311, obwohl wir nicht in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wir sind verheiratet.
Warum bekommen wir nicht € 347?
Und was ist mit Weihnachtsgeld für Hartz-IV-Empfänger?