Hallöchen,
langsam haben wir total den Überblick verloren,vielleicht könnt ihr uns helfen.
Worum es geht:
Wir haben am 11.11.2007 unseren 2. Sohn bekommen. Das ist ja erstmal erfreulich! Nun haben wir-da wir leider im Bezug von Alg II sind-einen Änderungsbescheid erhalten. Dort wird das von der Krankenkasse gezahlte Mutterschaftsgeld als Einkommen angerechnet. Das ist ja eigendlich auch kein Problem. Nun haben wir aber ebenfalls heute den Bescheid über das Elterngeld erhalten,dort wird das Mutterschaftsgeld ebenfalls abgezogen. Wenn man so will wird das Mutterschaftsgeld von 2 Seiten gleichzeitig abgezogen. Ich kann mir nicht vorstellen dass das richtig ist. Laut Bescheid vom Landesverwaltungsamt (Elterngeld) ist der Abzug im § 3 Abs. 1 BEEG des Mutterschaftsgeldes vom Elterngeld gerechtfertigt. Die ARGE jedoch ist der Auffassung, dass das Mutterschaftsgeld auch als Einkommen gilt. Was sollen wir jetzt machen ? Uns fehlt das Geld an allen Ecken und Kanten.
Bitte antwortet wenn ihr mehr als wir wisst oder selbst diese Erfahrung machen musstet.
Vielen Dank schonmal ,
Anika + Patrick