hallo zusammen,
wer kann uns bei folgender problemstellung weiter helfen:
meine frau und ich ( 2 unterhaltspflichtige schulkinder) hatten zusammen eine firma, die im frühjahr 2007 insolvenzantrag stellen mußte. wegen schlechter auftragslage hatten wir bereits seit sommer 2006 alg 2 - leistungen bezogen, da die einnahmen aus der selbstständigen tätigkeit nicht ausreichten.
nach der insolvenz wurde meine frau im sommer dieses jahres in eine 1 euro - maßnahme (zwangs-) vermittelt, ich als ihr ehemann dagegen nicht, ich bin zur zeit mit dem neuaufbau einer kleinen firma beschäftigt.
das alg 2 läuft normal weiter.
jetzt die eigentlichen fragen:
- warum wurde ausgerechnet meine frau in diese maßnahme gesteckt?
- wie kann sie da wieder heraus kommen?
- was ist, wenn ich sie als mitarbeitenden ehegatten in meiner neuen firma dringend brauche?
- kann meine frau sich auch selbst durch die neuaufnahme einer selbstständigen tätigkeit aus dieser maßnahme "befreien"?
vielen dank im voraus für eure antworten.
grüße