Selbstständigkeit und Hartz IV - Dringend !!

  • hallo zusammen,


    wer kann uns bei folgender problemstellung weiter helfen:


    meine frau und ich ( 2 unterhaltspflichtige schulkinder) hatten zusammen eine firma, die im frühjahr 2007 insolvenzantrag stellen mußte. wegen schlechter auftragslage hatten wir bereits seit sommer 2006 alg 2 - leistungen bezogen, da die einnahmen aus der selbstständigen tätigkeit nicht ausreichten.


    nach der insolvenz wurde meine frau im sommer dieses jahres in eine 1 euro - maßnahme (zwangs-) vermittelt, ich als ihr ehemann dagegen nicht, ich bin zur zeit mit dem neuaufbau einer kleinen firma beschäftigt.
    das alg 2 läuft normal weiter.


    jetzt die eigentlichen fragen:
    - warum wurde ausgerechnet meine frau in diese maßnahme gesteckt?
    - wie kann sie da wieder heraus kommen?
    - was ist, wenn ich sie als mitarbeitenden ehegatten in meiner neuen firma dringend brauche?
    - kann meine frau sich auch selbst durch die neuaufnahme einer selbstständigen tätigkeit aus dieser maßnahme "befreien"?


    vielen dank im voraus für eure antworten.


    grüße

  • Hallo,


    deine Frau wurde in die Maßnahme gesteckt, weil wahrscheinlich einfach ein für ihr Profil passenderes Angebot vorlag.
    Wenn deine Frau nun in die neu gegründete Firma einsteigen will, muss die Notwendigkeit nachgewiesen werden. Bei einer Firma die noch keine Gewinne aufweist und noch keine Kunden bzw Aufträge hat, wird das sehr schwierig zu begründen sein.
    Es kommt auch darauf an wieviele Stunden deine Frau im 1€ Job arbeitet.