Selbstauskunft vor Mietvertrag

  • Ich frage immer ehe ich einen Termin für eine Wohnungsabesichtigung vereinbare, ob es etwas ausmacht, daß wir Hartz-IV-Empfänger sind. Meist heißt es dann, daß solche Mieter unerwünscht sind. Mitunter wird dann gesagt, daß Hartz IV kein Ablehnungsgrund wäre, aber eine negative Schufa-Auskunft sehr wohl. Bei der Wohnung, die wir jetzt gerne anmieten würden wollen, habe ich ebenfalls diese Frage gestellt und man sagte mir nur, daß Leistungsempfänger als Mieter akzeptiert würden soferne eine Abtretungserklärung unterschrieben werden würde und somit die komplette Miete direkt von der ARGE an den Vermieter überwiesen wird. Das habe ich nun ebenfalls mit der ARGE geklärt.
    Jetzt, wo es um Mietbescheinigung, Unterzeichnung des Mietvertrages, etc. geht, sollen wir plötzlich eine sehr umfangreiche "freiwillige Mieter-Selbstauskunft" ausfüllen und unterzeichnen. Hier wird unter anderem nach Name und Telefon des jetzigen Mieters gefragt, auch nach aktiver eidesstattlicher Versicherung, Einverständniserklärung zur Schufa-Auskunft, detaillierte Aufstellung sämtlicher finanzieller Verpflichtungen, schriftliche Bescheinigung von Seiten der Bank, etc. Dann steht da noch, daß ein Mietverhältnis, welches aufgrund falscher Angaben in diesem Formular zustande kommt, fristlos kündbar wäre, die Wohnung umgehend geräumt werden müßte und der Mieter den daraus entstandenen Schaden zu tragen hätte.


    Mir ist im Jahr 2003 mein Haus abgebrannt, worauf mir sämtliche Kredite gekündigt wurden. Es kam anschließend im darauffolgenden Jahr zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie natürlich weit unter Wert, weil die Bayerische Landesbank damals nur auf den bei ihr ausstehenden Betrag Rücksicht genommen hatte und den Zuschlag viel zu früh gab, wodurch alle anderen Gläubiger nicht befriedigt werden konnten. Zwar habe ich niemals einen Insolvenzantrag gestellt, aber natürlich kam es in der Folge zu einer eidesstattlichen Versicherung, die noch aktiv ist.
    Dann wäre da noch der derzeitige Vermieter, der bis heute nicht in der Lage war, eine korrekte Nebenkostenabrechnung für 2005 aufzustellen und nach wie vor die überhöhte falsche Nebenkostenabrechnung haben möchte. Gleichzeitig hat dieser seit nun fast 3 Jahren ganz erhebliche Mängel in der Wohnung nicht beseitigt, nur einen Teil vor etwas mehr als zwei Monaten. So regnet es an den Fenstern rein, ein Rolladen fehlt und der betreffende Rolladenkasten ist leer und offen, wodurch es dauernd zieht und weshalb die Wohnung nie wirklich aufgeheizt werden kann. Vor nicht ganz einer Woche habe ich mit einem der beiden Vermieter telefoniert. Während dieses Telefonats hat er mich absolut niveaulos beschimpft und beleidigt, auch mit Körperverletzung und mehr gedroht. Heute erst kam raus, daß zum wiederholten Mal ein Paket in meinem Namen von DHL angenommen wurde ohne uns darüber Mitteilung zu machen. Laut Post ist das Unterschlagung und Urkundenfälschung! Und genau diesen Vermieter soll ich nun als Referenz beim nächsten Vermieter angeben?


    Inwieweit ist man denn nun verpflichtet, Auskünfte über sich wahrheitsgemäß zu machen? Könnte man uns wirklich einen Strick daraus drehen, wenn wir nicht in allen Punkten wahrheitsgemäß antworten? Macht es überhaupt Sinn, sich weiter mit diesem neuen Vermieter auseinanderzusetzen oder sollten wir lieber diese heiß ersehnte Wohnung vergessen?


    Wir fühlen uns wie Gefangene hier, denn auf diese Art werden wir hier nie wegkommen. Das ist echt ein Alptraum! :(


    Hier ist das Formular:
    http://img364.imageshack.us/img364/1231/mieterselbstauskunftklxg4.jpg

  • Hallo,


    leider kannst du da nicht viel machen. Selbstauskünfte sind leider zum Standard geworden.
    Wenn du nun falsche Angaben machst, kann das durchaus problmatisch werden wenn dies mal rauskommt.
    Ihr steht dann nicht nur auf der Straße (man wird unter Umständen die Zwangsräumung beantragen) sondern dürft euch eventuell auch noch wegen falscher Angaben vor Gericht behaupten.
    Ich würde euch raten davon Abstand zu nehmen, so bitter es auch ist.

  • Ich hatte dem Verbraucherschutz geschrieben und ebenfalls das betreffende Formular zur Ansicht geschickt. Hier nun die Antwort:


    Leider können wir Sie in dieser Angelegenheit nicht umfassend beraten.
    Hinsichtlich Ihrer Frage, ob solch eine Abfrage wie Ihr Vermieter sie
    vornimmt rechtens ist, kann zweifelsfrei nur von einem Rechtsanwalt
    beantworten. Da ein Vermieter sich grundsätzlich seine Mieter nach
    seinen Kriterien aussuchen darf.
    Sollte ein Rechtsanwalt zu dem Ergebnis kommen, dass der Fragebogen so
    nicht in Ordnung ist, hätte dies wahrscheinlich nur die Konsequenz, dass
    der Vermieter Sie als Mieter nicht akzeptiert, Sie also die Wohnung
    nicht bekommen werden.


    Es wäre interessant zu wissen, was nun ein Rechtsanwalt von alledem meint.


    Abgesehen davon habe ich mich dazu durchgerungen, den Makler anzurufen und ihm direkt zu sagen was es mit unserem derzeitigen Mieter auf sich hat und ihm auch von meinem abgebrannten Haus erzählen. Schlimmstenfalls sagt er nein und das ist immer noch besser als wenn man es nicht versucht hätte. Trotzdem ist es demütigend... :(