Hallo,
ich habe ein großes Problem! Seit 2 Monaten bin ich von meiner Lebensgefährtin getrennt! Wir haben eine gemeinsame Tochter, welche derzeit bei Ihrer Mutter lebt! Ich möchte natürlich meine Tochter regelmäßig sehen und auch mal über das Wochenende bei mir haben. Allerdings finde ich bei mir hier nur 1-Raum - Wohnungen, welche als Einzelperson Hartz-gerecht wären!
Steht mir aufgrund der Tatsache, das ich Vater bin und mein Besuchsrecht leidenschaftlich gerne in Anspruch nehmen möchte, eine größere Wohnung zu oder muß ich mit den 45 qm auskommen?
Bitte helft mir!
Gruß riraronny
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Hallo,
dir steht keine größere Wohnung zu, da deine Tochter bei ihrer Mutter lebt und bei dir lediglich zu Besuch ist.
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Jetzt sagt aber meine Frau, das ch meine Tohter nicht bekomme, wenn sie nicht ein eigenes Zimmer hat!
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Deine Frau kann dir den Umgang mit deiner Tochter nicht untersagen, wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen, die das Kindswohl in deiner Obhut gefährden würden.
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mein Beitrag zu genau diesem Thema in einem anderen tread
manchmal glaub ich, dass man bei manchen posts hier mal etwas ARGEwöhnisch sein sollte
lorbas
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