was machen? und wohin?

  • hallo


    habe ein ziemlich großes problem und weiß nicht mehr weiter.
    am besten fang ich jetzt erst mal an zu erzählen.


    ich habe im internet ein mädchen kennengelernt. sie wohnte 320km weiter weg.
    von daher habe ich sie nur an wochenenden besucht. da es aber nach der großen liebe aussah, bin ich zu ihr gezogen, also zusammen in eine wohnung. 2 monate später (also heute) möchte sie sich trennen da sie wohl keine liebe für mich mehr empfindet.


    da ich alles für sie aufgegeben habe und ich sowas von pleite bin habe ich keine ahnung was ich jetzt machen soll.
    sie hat zwar gesagt ich kann hier nochwas wohnen bleiben bis mein neuer job (selbststänidiger vekaufsvertreter) mehr geld einbringt, aber da ich jetzt weiß das sie nix mehr für mich empfindet, möchte ich so schnell wie möglicht hier raus.


    was kann ich nur tun? muss ich mich jetzt obdachlos melden?
    bitte um schnelle antworten.


    lieben gruß
    jochen

  • Verdienst du "genug"? Das ist die Kernfrage.
    Wenn nicht, kannst du einen Antrag bei der ARGE stellen - früher nannte man das "ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt", vielleicht weiß jemand wie das jetzt heißt. Sobald dein Antrag durch ist, was normalerweise nicht länger als 1 Woche dauert, besprichst du mit deinem Sachbearbeiter die Gründe für die Notwendigkeit eines Auszugs und suchst dir eine möglichst günstige neue Wohnung von höchstens 45 m2.
    Oder du ziehst um in eine solche Wohnung und stellst erst danach den Antrag - vielleicht hast du ja auch erst im Nachhinein von dieser Möglichkeit erfahren.
    Du hättest auch die Möglichkeit, einen sogenannten WBS (Wohnberechtigungsschein) zu bekommen. Der kostet wohl um die 8 Euro und du benötigst deinen Personalausweis, Einkommensnachweis der letzten 12 Monate, Kontoauszüge der letzten 12 Monate, schriftliche Erklärung deiner Ex, daß du ausziehen mußt und in welchem Zeitraum. Den WBS würde ich auf alle Fälle besorgen!


    Ohne die Info hinsichtlich deines Einkommens, bzw. der Art deines derzeitigen Einkommens, kann man deine Frage eigentlich nicht beantworten.