Hallo Leidesgenossen,
zur Vorgeschichte: Ich hatte im Oktober Widerspruch auf einen ablehnenden Bescheid zur ARGE geschickt. Gleichzeitig lief über das Sozialgericht eine einstweilige Anordnung. Habe auch dabei Recht bekommen, aber die ARGE hat sich was Neues ausgedacht und mir Steine in den Weg gelegt (ich will da nicht weiter drauf eingehen).
Daraufhin habe ich am 14.11. mit dem stellv. Amtsleiter eine Vereinbarung getroffen (mein SB war zu diesem Zeitpunkt nicht im Amt), er schlug vor, dass wenn ich den Widerspruch zurückziehe und dem Sozialgericht mitteile, dass Verfahren einzustellen, könne ich einen Fortzahlungsantrag, der dann ab Dezember gilt, stellen. Diese mündliche Vereinbarung zwischen mir und dem stellv. Amtsleiter musste ich machen, denn sonst wäre daraus eine unendliche Geschichte draus geworden.
Gesagt, getan, ich hatte dies noch am gleichen Tag, also am 14.11. erledigt und auch einen neuen Fortzahlungsantrag mit Kontoauszüge und Sparbuch vorgelegt, woraus zu erkennen war, dass ich für November von meinem Ersparten gezerrt hatte, welches nun komplett aufgebraucht ist.
Nun ist bis heute kein Bescheid und kein Geld eingegangen. Was soll ich tun? Steht mir ein Vorschuss oder gar die volle Summe zu, die ich mir in Form eines Schecks persönlich am Montag abholen kann? Was ist, wenn die sich weigern, mir einen Vorschuss zu geben? Sollte ich gleichzeitig wieder zum Sozialgericht gehen und eine einstweilige Anordnung mit Eilbedürftigkeit beantragen?
Was kann ich sonst noch tun? Ich habe ab nächster Woche kein Geld mehr und muss mir was leihen um über die Runden zu kommen.