Schwanger aber wohne noch zuhause

  • Hallo!!


    Ich bin jetzt Schwanger (19 jahre) und bin mitten in meiner Ausbildung und brauche nun eine wohnung!!


    Steht mir nun eine Wohnung zu,denn meine Mutter bezieht Harzt4..ich möchte auch nicht meine mutter mit dem Kind später belasten???Bitte Hilft mir bitte!!


    danke Heidi

  • Salle:
    Wieso soll schmuck-mode nicht zur BG der Mutter gehören? Wo steht das?
    schmuck-mode ist unverheiratet, unter 25 und wohnt mit der Mutter zusammen.


    Hier § 7 Abs. 3 SGB 2:
    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören


    1.
    die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
    2.
    die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
    3.
    als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen


    a)
    der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
    b)
    der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
    c)
    eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,


    4.
    die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.

  • @ nataly


    Schmuck-mode wird Mutter.
    Eine eigene Wohnung steht ihr also zu.
    Ob dem Antrag auf eine eigene Wohnung bereits vor der Geburt oder nach der Geburt stattgegeben wird, hängt von der zuständigen Arge ab.
    Also bildet schmuck-mode eine eigene BG sobald der Umzug gestattet wurde oder spätestens wenn das Kind auf der Welt ist!!!


    Dir stehen mit dem Kind bis zu 60m² zu.

  • Hallo,



    Nur noch in Ausnahmefällen muss ein Umzug und eine eigene Wohnung finanziert werden. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn der Umzug aufgrund der Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder der Leistungsempfänger aus sozialen Gründen nicht mehr bei seinen Eltern wohnen kann.


    In diesem Falle liegr ein sozialer Grund vor, da Eltern nicht verpflichtet sind, auch ihre Enkelkinder aufzunehmen.

  • ich soll bei méinen eltern bleiben ich habe eine kleine schwester einen Bruder und meine mutter in einer 4 raum wohnung meine mutter schläft schon jetzt in der wohnstube weil kein platz ist..und dann noch ein klein kind *lächerlich* schuldigung aber das is einfach so

  • Hallo!!!


    habe nach gefragt mir steht eine wohnung von 60m2 zu aber ich muss vernümpftige gründe angeben nicht nur die schwangerschaft.....da ich ja bei meine rmutter lebe und unter 25jahre bin....jetzt wollte ich nur ma wissen wie es ist mein freund bezieht jetzt sein 1monat arbeitslosengeld 1 für ein halbes jahr wen er mit in meine wohnung ziehen würde er ist euroklasse 1...bekommen wir grosse abzüge von unseren geld oder was passiert da kann mir jemand das sagen bitte

  • Hallo,


    ihr habt Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Regelleistungen.
    Ob Abzüge des Arbeitslosengeld von deinem ALG2 zu erwarten sind, hängt von der Höhe des Alg1 deines Freundes ab.
    Ich würde dies aber nicht als Grund nehmen, um nicht zusammen zu ziehen.
    Dein Freund ist schließlich dem Kind und dir gegenüber Unterhaltspflichtig und nicht der Steuerzahler!

  • richtig du hast Anspruch auf eine Grundausstattung (Bett, Sitzmöglichkeit, Schrank, Kochmöglichkeit, Kinderbett, Kinderausstattung).
    Wenn du mit deinem Freund zusammen ziehen wirst, kommt es aber auh darauf an, ob dieser bereits eine eigene Wohnung bewohnte und ob dieser dementsprechend auch Möbel mitbringt.

  • Also ich bin auch ss und wohn noch zu haus! Du darfst ausziehen ohne wenn und aber! Das einkommen deiner eltern darf nich angerechnet werden da du eine eigene bg bildest! Mein Zimmer ist gard mal 7 qm klein wo soll ich da was hin stellen das ist alles so unrealistisch! Im Jan/Feb zieh ich um! Denk dran ab der 13.ssw steht die mehrbedarf zu!


    Lg milkyw

  • Hallo


    klasse die Auseinandersetzung untereinander um das Thema eigene Wohnung.


    Salle liegt wie immer richtig, trotzdem kann ich die Kritik von nataly gradezu verstehen.


    Deutlicher gesagt, kein Bock auf Arbeit und dann wird man eben mal Mutter, - oh je, was für eine Unterstellung schließlich macht da grade jemand seine Ausbildung! - auch zu Ende?


    Egal, es zeigt das es mit der Verantwortung nicht sehr weit her ist! Der Papa wird vermutlich auch vom Staat unterstützt und dann gibt`s ja bald Erziehungsgeld ect.!


    Ich verstehe die Jugend nicht mehr, im Zeitalter von Aids, der Pille und jeder Menge Kondom-Reklame (selbst beim Boxen im TV) und dann derart blöd. Dann heißt es plötzlich nur noch "Hilfe,Hilfe!"
    Nataly hat irgendwie recht, ganz fair ist das nicht!


    Wer poppen kann, muss sich auch der Verantwortung stellen - soll heißen zunächst muss mal der Papa ran und erst dann die eigene Wohnung vom Staat.


    Sorry Salle, aber das ist Dir vermutlich entgangen!

  • Hallo Horst Grunert,


    dir ist wahrscheinlich entgangen, das ich weiter oben meine Mmeinung schon Kund getan habe und eine kritische Aüsserung bezüglich der Finanzierung getätigt habe.


    Ich wurde auch nicht nach meiner peronlichen Einstellung gefragt, sondern nach Ansprüchen die sich aus der Schwangershaft ergeben.
    Ich stimme dir voll und ganz zu, doch ist dies ein soziokulturelles Problem, zu dem ich aber keine subjektiv fiktiv geprägte Charakterisierung des Fragenstellers abgeben möchte.

  • danke das mir das so unterstellt wird..ich habe pille genommen und bin trotzdem schwanger geworden und mein freund war arbeiten bis letzten monat bis der betrieb dicht gemacht hat......ich mache meine ausbildung fertig ohne wenn und aber...aber klasse das die jugendlich das immer untersellt wird das sie was vom amt wollen...mich kotz das amt so an das glaubt mir keiner man darf nirgends sparren ohne das man das abgeozgen bekommt..ich bin ohne geld gross geworden meine mutter sparrt wo sie nur kann das geld was sie immer zurück bekommt pro jahr sind bis zu400? oder mehr und das zieht das amt ein und dann muss man sich sowas anhören.....DANKE