Wenn wir den Vater zu uns nehmen ...

  • Hallo an alle User,


    ich habe mich heute hier angemeldet, um einige Fragen zu stellen.


    Wir stehen vor folgendem Problem:
    Mein Vater (57) war 30 Jahre selbständig. Nun geht gar nix mehr (die letzten Jahre ging es schon sehr schlecht) - er hat den Offenbarungseid schon abgegeben.
    Da meine Eltern sich nun auch trennen werden, überlegen wir, ihn zu uns zu nehmen.


    Wenn er sein Gewerbe dann abmeldet, wäre er ja berechtigt, das sog. Hartz IV zu beziehen.


    Frage 1:
    Wie viel bekommt man denn da eigentlich?


    Frage 2:
    Wenn er zu uns zieht, müssen wir eine größere Wohnung suchen, da wir in der derzeitigen keinen Platz haben. Stehen ihm in diesem Fall (wohnt bei einem der Kinder) auch Leistungen zu? Z.B. anteilig Miete, Heizkosten, Unterhalt, die er dann teilweise an uns abgeben könnte, um die teurere Wohnung zu finanzieren?


    Frage 3:
    Wird er als sog. Hartz IV-Empfänger krankenversichert? War er nämlich die letzten 4 Jahre auch nicht ...


    Frage 4:
    Inwiefern wird meine Mutter herangezogen? Sie trennen sich, aber es dauert ja sehr lange, bis man dann wirklich geschieden ist ... Sie hat einen Teilzeit-Job (800,- netto), zur Zeit allerdings temporär Vollzeit. Befristet bis April. Wie hoch ist der sog. "Selbstbehalt"?


    Ich hoffe, ich habe alle wichtigen Fragen gestellt und hoffe, Ihr könnt mir Antworten geben. Morgen will ich auch zur zuständigen Arge, aber besser ist ja, man weiß vorher schon ein wenig Bescheid ...


    Tausend Dank vorab!

  • Dein Vater hat Anspruch auf den Regelsatz von 347€ monatlich, dazu kommen anteilig Miet-und Nebenkosten.
    Der Stromanteil muss von der Regelleistunge beglichen werden.
    Dein Vater wird über die Arge krankenversichert.


    Wenn deine Mutter nicht in einem Eigenheim wohnt oder übersonstiges Vermögen verfügt, sollte bei 800€ netto nicht mit einschneidenen Abzügen zu rechnen sein.