Wohngeld möglich???

  • Folgende Fragen habe ich einmal zum Wohngeld. Zuerst einmal ein paar Daten.
    Ich wohne in München, getrennt lebend, jedoch wieder mit neuem Partner. Die Wohnung lautet auf meinen Namen, er ist aber bei mir polizeilich gemeldet.
    Die Höhe der Miete beträgt warm 480,00 Euro. Ich verdiene ca. 1000,00 ? netto und mein Freund ca. 1300,00 ? netto. Er hat noch Unterhalt in Höhe von 196,00 ? für ein Kind zu bezahlen.
    Hätten wir Anspruch auf Wohngeld?
    Ich muß auch noch eine Kreditrate in Höhe vonn 100,00 ? monatlich begleichen.
    Vieleicht weiss jemand, ob irgend ein Anspruch besteht.


    Danke allen im voraus.

  • Hallo!


    Gibt es nicht hier auf der Seite sogar einen Wohngeldrechner??? Außerdem wird Wohngeld immer nach dem Brutto berechnet - nie nach dem Netto! Ich denke mal bei dem Brutto,daß ihr zusammen habt sieht es da schlecht aus! Aber Du kannst ja noch mal den Rechner bemühen...


    Also ich habe etwa ein Netto wie Dein Freund, aber wesentlich höhere Kosten fürs Wohnen. Trotzdem und trotz meinem Kind bekomme ich keinen Cent..... Nur mal als Anhaltspunkt!


    Ihr könnt ja spaßeshalber mal den Rechner bemühen um zu schauen, wie wenig ihr Brutto haben dürftet um Wohngled zu bekommen....Ihr werdet Euch erschrecken....

  • Bin auch der Meinung, dass kein Anspruch auf Wohngeld besteht. Allerdings trifft es nicht zu, dass das Wohngeld nach dem Bruttogehalt berechnet wird.
    Zutreffend ist, dass fnach § 12 WoGG ür Steuern und Sozialabgaben Pauschbeträge vom Bruttogehalt abgezogen werden:§ 12 Pauschaler Abzug


    (1) Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens werden von dem sich nach den §§ 10 und 11 ergebenden Betrag jeweils 10 vom Hundert für die Leistung von


    1.
    Steuern vom Einkommen,
    2.
    Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,
    3.
    Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung


    abgezogen.


    (2) 1Werden keine Pflichtbeiträge nach Absatz 1 Nr. 2 oder 3 geleistet, so werden laufende Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen in der tatsächlich geleisteten Höhe, höchstens bis zu jeweils 10 vom Hundert des sich nach den §§ 10 und 11 ergebenden Betrages abgezogen, wenn die Beiträge der Zweckbestimmung der Pflichtbeiträge nach Absatz 1 Nr. 2 oder 3 entsprechen. 2Dies gilt auch, wenn die Beiträge zu Gunsten eines zum Haushalt rechnenden Familienmitglieds geleistet werden. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn eine im Wesentlichen beitragsfreie Sicherung oder eine Sicherung, für die Beiträge von einem Dritten geleistet werden, besteht.


    (3) Von dem sich nach den §§ 10 und 11 ergebenden Betrag wird mindestens ein Betrag in Höhe von 6 vom Hundert abgezogen.

  • Doch es wird vom Brutto gerechnet ! Ich habe ja damit nicht gesagt, daß es keine Aziehbaren Beträge gibt!


    Schau einfach mal in den Wohngeldrechner. In jedem den Du im Netz findest gibst Du immer das Brutto-Einkommen ein. Nicht das Netto! Dann werden best. Dinge heruntergerechnet..... Es wäre völlig blöde vom Netto auszugehen, da es da ja immer auf die Steuerklasse, die Kk et , etc. ev. Freibeträge etc etc. ankommt.


    Jmd. der hier ein Netto-Einkommen angibt um zu fragen ob er Wohngeld bekommt ist einfach nur auf dem falschen Dampfer, denn es wird vom Brutto gerechnet!

  • Und da ja auch keine Steuern pauschal abgezogen werden, ist es eben das Brutto das zählt! Von dem werden dann alle von Dir angegebenen abziehbaren Beträge abgezogen ! Oder etwa nicht???? Das genau meint doch Brutto: das Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben etc.! Und genau davon wird Wohngeld berechnet!