Hallo allerseits,
also bei uns besteht das Problem ich (19) mein freund (20) würden gerne zusammenziehen. ER hat schon eine eigene wohnung die nicht von sozialleistungen unterstützt wird. Mein Freund hat Bafög beantragt, welches abgelehnt wurde. Angeblich aufgrund des zu hohen einkommens der eltern. Nun wird ihm geraten ALGII zu beantragen. Ich habe schon Bafög beantragt aber habe noch keinen Bescheid erhalten.
Wir haben ein wohnungsangebot bekommen welches uns aus gründen wie (bahnverbindung weil sprit zu teuer etc.) zusprechen würde. Wie teuer diese wohnung sein wird wissen wir noch nicht.
Nun ist die frage ob wir zusammwenziehen dürfen wenn die beiden Leistungen also ALGII und mir Bafög gezahlt würden.
Wie verhält sich das? wir sind beide wie gesagt unter 25. Es ist abgeklärt dass sie wohnung der eltern von meinem freund zu klein ist als das er dort einziehen könne. Ich allerdings könnte bei meinen eltern wohnen bleiben . die räumlichkeiten sind gegeben.
Nun... ich fordere keine weiteren leistungen und wir fordern auch kein wohngeld. Ist uns nun gestattet zusammenzuziehen???
Wie verhält es sich wenn er oder ich keine unserer leistungen erhalten werden???
Was ist wenn die wohnung die qm² zahl überschreitet?
Dazu zu sagen ist, dass wir nicht fordern das die wohnung bezahlt wird. das würden unsere eltern bezahlen und sich das geld teilen.
Das geld welches wir bekommen wollen wir nur um uns lebensmittel kaufen zu können,
Doch wenn das amt sagt das er ALGII bekommt und das amt bezahlt die wohnung... darf ich dann mit einziehen als untermieter??? die qm² zahl ist uns eigentlich egal.. nur die uns angebotene wohnung hat mehr.
wir machen beide eine unbezahlte ausbildung.
danke