Rauswurf aus Wohnung

  • hallo wir also meine frau und mein kind 3 jahre haben unsere wohnung gekündigt bekommen weil der vermieter diese wohnung zur eigennutzung brauch. wir wohenen in jever und haben jetzt eine wohnung in Stuhr bei bremen gefunden.


    wir wollen dahin umziehen weil die arbeitsmarktsituation dort einfach besser ist.


    jetzt wollte ich wissen an wen ich mich da wenden muss und ob es irgendeine zustimmung geben muss für diese wohnung.


    die ist natürlich etwas teurer da es in der region dort unten nunmal teurer ist.



    desweiteren befinde ich mich in einer umschulung die mir die arge jever gestellt hat über 2 jahre die ich dort aber ohne probleme weitermachen könnte, da es nur noch um praktika geht die ich dann hier in stuhr bei firmen machen werde. wollte deswegen wissen ob die umschulung bei der neuen arge komplett neu beantragt werden muss oder ob die das so übernehmen.


    danke für die hilfe

  • Hallo,


    ihr müsst die Kündigung bei der Arge melden.
    Ein Umzug in eine andere Stadt muss genehmigt werden, es müssen also Gründe vorliegen die einen Umzug rechtfertigen.
    Es ist fraglich ob euch dieser genehmigt wird!
    Einen neuen Antrag bezüglich der Umschulung werdet ihr nicht stellen müssen, da dieser bereits genehmigt wurde.

  • Auf jeden Fall werden keine Umzugskosten und Kautionskosten übernommen.
    Die Miete auch nur in Höhe der alten Unterkunftskosten.
    Ihr werdet einen Komplett neuen Antrag bei der neuen Arge stellen müssen, und das könnt ihr erst nach dem Umzug. Das heißt für euch, das ihr während der Beantragungszeit, die wie allgemein bekannt schon mal etwas länger dauern kann, ohne Geld da steht.

  • Die Genehmigung muss die alte Arge erteilen.


    hallo salle danke erstmal für deine antworten. das heißt jetzt gesetz den fall die genehmigen das gehe ich mit der genehmigung zur neuen arge und dann läuft das so oder wie???


    und die bezahlen dann einen umzug und sowas oder wie ist das genau. bin ziemlich neu da ich noch nie alg 2 bekommen hatte und jetzt dort reingerutscht bin.

  • Hallo,


    du gehst zu deiner Arge und stellst einen Antrag auf Umzug in eine andere Stadt.
    Diesen kannst du formlos einreichen und ausführlich begründen.
    Dein SB prüft deinen Fall und gibt gegebenenfalls grünes Licht. Du bekommst ein Schreiben von der Arge.
    Mit diesem gehst du zur Arge in der neuen Stadt, wenn du bereits ein ausgefülltest Mietangebot hast kannst du dieses zur Prüfung bereits vorlegen. Wenn nicht dann lasse dir den KDU Höchstsatz für euch mitteilen und mache dich auf Wohnungssuche.


    Wenn du nun eine genehmigte Wohnung hast, dann musst die Kostenübernehmebescheinigung der alten Arge vorlegen.
    Nun Kannst du einen Antrag auf Umzugsbeihilfe stellen.
    Die Kaution würde durch die neue Arge übernommen werden.


    Wenn deine alte Arge keine Umzugsgenehmigung in die neue Stadt bewilligt, bekommst du keine Kaution und auch keine Umzugsbeihilfe.
    Du kannst also erst, wenn du in der neuen Wohnung bist, einen Antrag auf ALG2 bei der neuen Arge stellen.
    Der Mietvertrag wird in diesem Falle im Vorfeld nicht ausreichen um einen Antrag zu stellen.
    Du kannst dich frühestens 7 Tage vor Mietbeginn bei deinem Einwohnermeldeamt ab bzw. ummelden.
    Es wird auf jeden Fall zu Verzögerung der Auszahlung des ALG2 kommen.

  • hallo habe heute bei meinem sb ein schreiben bekomme. er sagte mehr kann er nicht schreiben da kein grund vorliegt aber von ihm aus kein problem für einen umzug bestünde. zahlungen wollen wir eh nicht haben weil wir das alles selber finanzieren.das folgende schreiben habe ich bekommen meint ihr damit kann umziehen oder werden die in stuhr nicht zustimmen????


    ((((Fam..... möchte in Ihren Zuständigkeitsbereich verziehen, da die Familie sich in Bremen und Umgebung bessere Chancen erhofft Arbeit zu finden. Zur zeit werden 394? Kaltmiete und 69? für Heizung vom Job-Center Friesland übernommen. Für das Job- Center Friesland liegt für einen Umzug kein wichtiger Grund vor.))))


    freue mich über eure hilfe