Habe ich/wir Anspruch auf Sozialleistungen???

  • Hallo Zusammen,


    ich melde mich, weil ich im Moment vor der schwierigsten Situation in meinem Leben stehe... und zwar sieht diese folgendermaßen aus:


    Ich bin seit Januar mit einer verheirateten Amerikanerin zusammen. Diese ist im Moment nur in Dtld. weil ihr Mann militärisch hier versetzt ist. Die Scheidung ist bzw. war geplant und es fehlte eigentlich nur noch die Unterschrift doch dann kam der Schock: Sie ist schwanger. Mittlerweile ist aber relativ sicher, dass ich der Vater bin und deshalb bin ich im Moment schon mal dabei einige Antworten zu bekommen, welche die für uns eigentlich unüberwindlich erscheinende Situation vllt. etwas entschärfen könnte...


    Unser Plan schaut nun folgendermaßen aus: Die Scheidung möglichst bald auf den zu Weg bringen, sie wechselt ihren Wohnort (derzeit auf dem milit. Truppenübungsplatz) zu mir (auch wenn die Scheidung noch nicht durch ist), wir melden ihren Wohnsitz hier an (3 Monate Visumfrei), ich sorge dafür, dass sie gesetzlich Krankenversichert wird, sie bekommt das Kind und dann müssen wir das noch mit ihrem Aufenthaltsrecht klären.


    Vielleicht hat hier schon gleich mal einer eine Idee? Wie kriegen wir das ausser zu heiraten noch hin?


    Jetzt aber meine Fragen, welche viel mehr in dieses Forum passen:


    1) Wenn Sie noch Amerikanerin ist, hat sie (oder wir) dann überhaupt Ansprüche auf irgendwelche Sozialleistungen vom dt. Staat (das Kind ist von mir, also deutsch!).
    2) Ändert sich hier was wenn sie die dt. Staatsbürgerschaft erlangt?
    3) Sozialhilfe? Wohnungsgeld? Hartz 4?
    4) Ich möchte gerne noch studieren - gibt es hierfür Unterstützung?


    Ich glaube das reicht fürs erste mal... ich hoffe, dass die Situation und die Fragen konkret genug sind, wenn icht bitte einfach nochmal nachfragen... ich brauche jetzt einfach Hilfe... und das möglichst schnell!!!


    Deshalb schon mal vielen Dank für alle hilfsbereiten Antwortschreiber!!!


    Grüße,


    Andreas

  • Hallo,


    um eine Aufenthaltsgenehmigung (keine Duldung) ohne eine Festanstellung oder der Möglichkeit einer Selbstversorgung wird schwierig sein, vor allem so lange deine Freundin noch verheiratet ist.
    Das Kind wurde noch während der Ehe gezeugt und somit ist laut Gesetz der Ehemann auch der rechtlich gesehene Vater.
    Also bevor ihr überhaupt irgendetwas unternehmen könnt, muss die Scheidung erfolgen und das Kind auf der Welt sein.
    Die Vaterschaft muss von dir anerkannt werden, dies kann unter Umständen problematisch werden, da der Ehemann euch Probleme bereiten kann sofern er dies möchte.
    Wenn die Vaterschaft anerkannt ist, kommen trotzdem noch weitere Probleme auf euch zu, da deine Freundin erst Anspruch auf Sozialleistungen hast wenn eine Aufenthaltsgenemigung vorliegt.


    Ich würde euch auf jeden Fall raten einen Fachanwalt aufzusuchen, da ich euch hier nicht wirklich weiterhelfen kann.