Ausbildung und Wohnung

  • Hallo!


    Also ich bin 22 Jahre und mache zur Zeit eine Ausbildung. Im Monat bekomme ich 215 ? vom Ausbildungsring und bekomme noch Kindergeld. Mein Vater ist Arbeitstätig und meine Mutter ist Arbeitslos. Nun würde ich gerne ausziehen, da ich keine gelegenheit habe auf Arbeit zu kommen geschweige denn in die Schule (Bahnhof). Meine Frage besteht jetzt darin ob es eine möglichkeit gibt eine Wohnung finanziert zu bekommen.


    Mfg Nicole

  • Hallo,


    wenn du nachweisbar deine Ausbildung nicht antreten kannst, weil der Ausbildungsort für dich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, dann besteht Anspruch auf eine Förderung der Agentur für Arbeit.
    Es bleibt jedoch zu prüfen ob deine Eltern (Vater) in der Lage ist Unterhaltszahlungen zu leisten.


    Wenn die Fahrt zur Schule aber möglich ist, (auch mit mehrmaligem Umsteigen in verschiedene Verkehrsmittel) und eine Dauer von 3 Stunden für die Hin und Rückfahrt nicht übersteigt, besteht kein Anspruch.

  • Also wenn ich arbeiten gehe hab ich in der Ferienzeit nur im nächsten Ort eine Chance auf Arbeit zu kommen.
    Und wenn ich in die Schule muss fährt nicht mal im nächsten Ort ein Bus zum Bahnhof. Naja und ein Taxi kann ich mir nicht leisten. Zur Zeit bin ich in solchen Momenten bei meinem Freund unter gekommen, aber der zieht nun auch weg und da wird es schon schwierig. Nen Taxi oder ein Auto kann ich mir leider nicht leisten und von daher würde ich mir halt gerne eine Wohnung in meiner Ausbildungsstadt nehmen. Ich habe auch früher schon Harz IV bekommen, aber seit letztem Jahr hab ich eine Ausbildung und bin auch aus der Bedarfsgemeinschaft rausgeflogen und gehöre nun wieder zu meinen Eltern. Meine Mum hatte damals keines bekommen, weil mein Paps 19 € zu viel verdient hatte. Also müsste ich doch theortisch einen Anspruch haben oder?


    Ach ja und wenn ich in der Schule bin hab ich mit Fußmarsch etwa 4 Stunden Weg vor mir (hin und zurück)


    Mfg Nicole

  • Hallo,


    es ist immer schwierig zu sagen ob du nun Bedarf bzw. einen Anspruch auf Leistungen durch die Agentur fürArbeit hast oder nicht, da ich den Sachverhalt bzw. die öffentliches Verkehrsmögclickeiten nicht kenne.
    Du solltest auf jeden Fall einen Antrag stellen.



    Ich kann dir nur sagen, welche Entfernungen bzw. Fahrzeiten als angemessen gelten und somit laut der AfA keine Begründung für einen Umzug in eine andere Stadt darstellen.


    Ein Beispiel


    4km bis zur nächsten Bushaltestelle
    mit dem Bus in den nächsten Ort zum Bahnhof (ca 20 Minuten Fahrzeit)
    vom Bahnhof mit dem Zug in die Stadt (30 Minuten Fahrzeit)
    mit der Bahn zur Bushaltestelle (10Minuten Fahrzeit)
    von der Bushaltestelle 5 Minuten Fahrzeit zur Schule


    Bei diesem Beispiel (oder ähnlichen) wirst du keinen Anspruch haben