ALG II Nebenkosten Heizung

  • HAllo, Hilfe ich werde noch verrückt. Bekomme keine Stelle, die mir eine genaue Auskunft geben kann. Folgendes:


    .
    Die Situation:

    Wie sieht es aus, wenn aufgrund einer Nebenkostenabrechnung man an die Gemeinde die Hartz IV auszahlt ca. 300 Euro zurückzahlen muß.
    Die Hausabrechnungen werden berechnet:

    50 % der Kosten werden auf alle Mietwohnungen umgelegt
    50 % nach Verbrauch

    Somit ergab es sich, daß man zwar sehr wenig verbraucht, aber durch die Umlage der restlichen 50 % viel verbraucht wurde.

    Die Gemeinde bezahlt aber nur den tatsächlichen Verbrauch des HartzIV-Empfängers. Zum Beispiel Verbrauch, ca. 150 Euro Gesamtverbrauch mit den 50 % der übrigen Mietwohnungen ca. 450,oo Euro. Also müssen 300 Euro nachbezahlt werden.

    Angeblich sollen Hartz-IV-Empfänger den Heizkostenbetrag erhalten, den sie zahlen müssen, cal 450,00 Euro? Kann man diese Bestimmungen eigentlich irgendwo nachlesen, es muß doch irgendwo festgehalten werden, wie die Berechnungen laufen?

    ISt das wirklich richtig? Gerecht ist es natürlich nicht.

    Die Gemeinde muß doch eine Verordnung haben, wo drin steht, wie verfahren wird. Ich weiss z.B. das noch mehr Wohnungen von ALG II-Beziehrn bewohnt werden, die keine Nebenkosten vorlegen mußten und sogar auch wenig geheizt haben und ganz viel wieder zurück bekamen. Das hat noch niemanden interessiert.

    Wenn ich doch auch diese 50 % bezahlen muß, weil die Abrechnungen so sind, daß habe ich das Geld doch bezahlt und müßte auch übernommen werden. Auch wird gesagt, wenn jemand sehr sparsam geheizt hat, so würde ihm das nicht abgenommen. Ich möchte gern einmal nachlesen, wie das Verfahren ist. Das muß einem ALG II - Empfänger doch zustehen. Wir hat die Gemeinde jedenfalls gesagt, daß wir zurückzahlen müssen.

    Vielleicht können Sie mir weiterhelfen oder eine entsrchende Stelle sagen, wo ich eine Verordnung erhalten zur Einsicht, Danke Regine