Unterhaltspflicht für Kinder vom Lebenspartner

  • Hallo


    Ich bräuchte mal dringend eine Information, in wieweit mein Einkommen bei der Unterhaltsberechnung für Tochter meines Lebenspartner herangezogen werden kann.
    Folgender Hintergrund: mein Parnter war verheiratet und hat eine Tochter (17Jahre) mit seiner Ex-Ehefrau. Die Mutter hatte das alleinige Sorgerecht und wohnte mit der Tocher etwa 150 km von unserem Wohnort entfernt. Mein Freund hatte in der Vergangenheit immer Unterhalt bezahlt, obwohl er seit über einem Jahr erst krank und dann erbeitslos gewesen ist. Nun ist kürzlich die Mutter verstorben und das Sorgerecht auf ihn übertragen worden (alles kein Problem). Da die Tochter in der 12. Klasse des Gymnasiums ist und die Schule (verständlicherweise) nicht wechseln will, hat sich eine Familie in dem Ort, wo die Schule ist, bereit erklärt, das Kind bis zum Abitur als "Pflegekind" aufzunehmen. Das Jugendamt zahlt nun einen bestimmten Betrag an diese Famile, den sie sich (auch verständlicherweise) auch aus anderen Geldquellen wieder zurück holen will. D.h. Kindergeld, Halbwaisenrente und Schüler-BAFöG werden angerechnet. Da mein Freund mit dem Arbeitlosengeld unter dem Betrag liegt, bei dem die Unterhaltspflicht beginnt, muss er keinen Unterhalt mehr zahlen. Allerdings wird in dem Antrag vom Jugendamt nach Personen gefragt, die mit in der häuslichen Gemeinschaft leben (sprich nach mir). Ist mein Einkommen und ggf. Erspanisse dann auf den von ihm eigentlich zu zahlenden Unterhalt mit anzurechene?


    Für jede Information bin ich dankbar.

  • Hallo Hamburg,


    ich recherchiere gerade etwas ähnliches. Alles was ich bisher gefunden habe ist, das Kinder eigentlich nur einen Unterhaltsanspruch gegenüber den leiblichen Eltern haben. Und selbst wenn der leibliche Elternteil (bei dem das Kind nicht lebt) heiratet, entsteht nicht automatisch eine Unterhaltspflicht für den dann mit dem Kind verschwägerten Ehepartner.


    In meinem Fall möchte ich nämlich gerade rauskriegen ob mein Mann für meinen Sohn - der bei seinem leiblichen Vater lebt - zahlen muss oder nicht (vorrausgesetzt er findet nach seinem noch laufenden Studium Arbeit).


    Der Vater meines Sohnes hat sich nämlich 14 Jahre lang (die mein Sohn bei mir lebte) erfolgreich gedrückt und irgendwie sehe ich es nicht ein, das sein Vater jetzt mit Hilfe der Beistandschaft also dem Jugendamt Unterhalt für ihn von mir und meinem Mann fordert.


    Wie gesagt, ich recherchiere noch, auch was die Auskunftspflicht gegenüber den fordernden Ämtern angeht und wäre aber auch dankbar, wenn du dazu hier oder woanders was findest und es hier veröffentlichst.


    Gruß