Nebenkostennachzahlung, Mietzuschuss & Mieterhöhung

  • Ein "Hallo" an alle Leidesgenossen hier!


    Ich habe ein riesen Problem bzgl. einer Nebenkostennachzahlungsforderung meiner Vermieterin und den Zahlungen der Mietzuschüsse seitens der ARGE!

    Ich habe meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2006-30.09.2007 für die von mir allein gemietete Wohnung in Hollen/Martfeld (Landkreis Diepholz, Niedersachsen) erhalten!

    Es ist eine erhebliche Mehrbelastung für die Nebenkosten angefallen, die ich größtenteils auf die Mehrwertsteuererhöhung und die gestiegenen Energiebezugskosten zurückführe.

    Meine Vermieterin hat nun zum 01.11.2007 die Nebenkosten um 35,- Euro auf 100,- Euro erhöht (mir dies zusammen mit der Nebenkostenabrechnung auch schriftlich mitgeteilt), um solche immensen Nachzahlungen in Zukunft zu vermeiden. Für den Monat November 2007 konnte ich mich noch mit ihr auf den bisherigen Nebenkostenbetrag einigen.

    Meine bisherige Miete (235,- Euro KM plus 65,- Euro Nebenkosten = 310,- Euro für eine 45qm-Wohnung (2,5 Zimmer: Treppenhaus bzw. Flur im Eingangsbereich, 1 Zimmer (Wohnbereich und Küche nicht räumlich getrennt) & Bad) wurde leider seit ich diese Wohnung habe (fast 3 Jahre) nie voll übernommen, sondern nur ein Betrag in Höhe von 287,59 Euro. Bisher mußte ich die Differenz in Höhe von 22,41 Euro von meinem verbliebenen Regelsatz immer dazu zahlen.


    Auch nach mehrmaligen Nachfragen, warum die Miete nicht in voller Höhe übernommen wird, bekam ich von der ARGE (per Email, da ich nicht mobil bin, ländlich wohne und die öffentlichen Verkehrsverbindungen mehr schlecht als recht sind) auf diese Frage bisher noch nie eine Antwort!


    Zurück zu den Nebenkosten: Ich hatte schon einmal eine Nachzahlung in Höhe von 876,39 Euro für den Zeitraum vom 01.12.2004-27.02.2006! Diese wurde von der ARGE auch in voller Höhe übernommen. Allerdings erst ca. 2 Monate nach dem Erhalt und Weiterleitung der Abrechnung und nach ständigem Nachhaken und einem finalen direkten Anruf meiner Vermieterin bei der ARGE war das Geld binnen 2 Tagen auf ihrem Konto.


    Meine Vermieterin ist der Hauptmieter des Hauses (gehört ihren Eltern) und hat mir diese Einliegerwohnung per Untervermietung vermietet. Sie ist allein erziehende Mutter von einem Mädchen und geht halbtags arbeiten. Sie mußte nun natürlich diese Nachbelastung wieder erstmal irgendwie auslegen, was ihr natürlich überhaupt nicht gefällt, da sie deswegen an ihrem Dispo-Limit angelangt ist.


    Kann man der ARGE eine Frist zur Übernahme under Überweisung setzen?


    Vielen Dank im voraus!


    Greetings,


    Heiko

  • Hallo Mystery Man,


    Salle schreibt eigentlich immer schlüssige und informativ richtige Antworten, ich denke er wird auch zu Deinem Problem etwas beitragen.
    Darüber hinaus habe ich auch jetz mehrfach festgestellt das die Abzüge vom Regelleistungssatz (347?) für viele unerklärlich sind. Wenn Du Deine Miete an den Vermieter durch die ARGE überweisen lässt, macht es Sinn auch den eigentlich von Dir zu leistenden Mietanteil (Warmwasser, Stromnebenkosten wie Allgemeinstrom für Flur oder Keller ect.) mit zu überweisen und diesen Betrag dann von Deinem Regelleistungssatz abzuziehen. Ich denke das ist eine gängige und vernünftige Praxis. Ich persönlich vertrete sogar die Ansicht, das Mietleistungen grundsätzlich vom Amt überwiesen werden sollten wenn Leistungen vom Staat bezogen werden, bei mir habe ich das so auch auf der ARGE schon geäußert. Das hat weder etwas mit Bevormundung zu tun noch mit Maßregelung, Fakt ist vielmehr das etliche Individuen das für die Miete bestimmte Geld anderweitig verbraucht haben und dann dem Staat wieder auf der Tasche liegen weil sie eine Notunterkunft beziehen mussten. Ich denke auch die Beamten sind aufgefordert zu sparen und da macht es auch Sinn das die Überweisung direkt an den Mieter geht, außerdem garantiert dies, das der Vermieter erkennt an wem es liegt wenn die Zahlung nicht pünktlich erfolg. (Schließlich müssen wir alle, und nicht nur die HARTZ IV Bezieher, den Gürtel enger schnallen).


    :confused: Deine 22,41? sind vermutlich eben diese Leistungen die Du selbst zu tragen hast.


    I:rolleyes: n welcher Höhe die Nebenkosten in den einzelnen Positionen steigen weiss Dein Vermieter! Wenn der sich bei der Aufschlüsselung vertut, und die ARGE diese übernimmt stellt sich doch die Frage ob man Dir diesbezüglich etwas anlasten kann, nicht wahr?


    Also wenn Dein Kaltwasserverbrauch übernommen wird und die Müllabfuhr ect. frage ich warum Du Warmwasser aufschlüsseln lässt. Und wenn Du den Strom eh selbst zahlen musst (aus Deinen 347? ) warum muss der Anteil Strom Allgemein dann so hoch sein?:p


    Wer es immer noch nicht begriffen hat darf mir gerne eine e-mail :[email protected] zusenden.


    Hier kann sich ja auch mal jemand informieren, der nicht alles wissen muss.


    Wer etwas nachdenkt sollte den Hinweis verstanden haben.