Guten Abend,
ich befinde mich seit Mai in einer 24 monatigen Umschulung (Erstausbildung) und bekomme während dieser Zeit Leistungen nacht dem SGBII. Die Leistungen umfassen den normalen Regelsatz von 347€ abzüglich des Kindergeldes (jedoch mit 30€ Bereinigung). Da ich erst jetzt erfahren habe das ich während dieser Zeit Anspruch auf Hinterbliebenenrente (Mutter verstorben) habe, beantragte ich heute Halbwaisenrente.
Vorsorglich dieser Information hat das Jobcenter schon einen Erstattungsanspruch verlauten lassen, welchen ich aber vermeiden will. Laut diesem Thread darf die Halbwaisenrente nicht auf meinen Hartz 4 Regelsatz angerechnet werden da dies eine Leistung nach dem BVG ist (Hinterbliebenenrente). Ist dem so? Gerne lasse ich mich auf ein Sozialgerichtsverfahren ein, sofern die Chance auf nichtanrechnung besteht.
Sofern alle Angaben leider nichts nützen und angerechnet werden sollte, gilt die Einkommensbereinigung von 30€ auch hier?
Liebe Grüsse