Hallo,
ich bin selbständig tätig, auf Grund des niedrigen Gewinn habe ich Anspruch auf ALG2.
Ich habe in den letzten Monaten fleißig meine freiwilligen Krankenkassenbeiträge in die gesetzl. Krankenkasse gezahlt. Nun wurde ich rückwirkend versichert über das Amt, so dass ich die Beiträge von der Krankenkasse erstattet bekommen soll.
Das Amt will mir aber nun die Beiträge´, die ich zurück bekommen soll, als Einkommen anrechnen.
Ist das rechtens???????
Vielen Dank im voraus
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Hallo,
habe ich das so richtig verstanden...
du bist selbständig und bekommst ergänzend ALG2, du hast bisher den Krankenkassenbeitrag von deinem Erwerb und den ALG2 Leistungen (regellleistungen) aus eigener Tasche bezahlt.
Nun möchte die Arge dich rückwirkend bei deiner Krankenkasse versichern (warum, wurde dies bisher versäumt?) und möchte die Rückzahlung als Einkommen von den Regelleistungen abziehen. -
Hallo,
da du die Krankenkasse aus deinem Gewinn gezahlt hast, wird die Rückerstattung wieder zu Gewinn, der deinem ALG-II anzurechnen ist.
Grüße,
Joachim -
Das ist ja gerade die Frage, wie hoch der Gewinn gewesen ist, oder ob ein Versäumnis der Arge vorliegt ihn bei der Krankasse anzumelden und er nicht darüber informiert war, das Anrecht auf eine Krankenversicherung über die Arge besteht.
Wenn dies nämlich der Fall sein sollte und er den Krankenkassenbeitrag vom Regelbedarf gezahlt hat, ist die Bezahlung der Beiträge aus eigener Tasche als Vorschuß zu sehen und kann nicht als Einkommen abgezogen werden. -
Hallo,
zu Salle - es wurde versäumt, weil die ganze Sache erst auf Grund meines Widerspruches so geklärt wurde.
Im übrigen sehe ich das genau so, wie du schreibst.zu JoachimM - Krankenversicherung ist immer eine Privatausgabe, also sind keine Betriebsausgaben und hat somit nichts mit dem Gewinn zu tun.
Daher leuchtet mir deine Antwort nicht ein. -
Hallo,
also hast du die Beiträge von den monatlichen Regelleistungen gezahlt und somit ist eine Unterzahlung durch die Arge eingetreten. (347€ - Krankenkassenbeitrag)
Du hast Widerspruch eingelegt!
Das Geld muss an dich zurück gezahlt werden, da du auch mit deinen Regelleistungen in Vorzahlung gegangen bist. Bestehe darauf denn es ist dein gutes Recht!Vielleicht sprichst du nochmals mit dem Teamleiter deines SB, wenn das nichts bringt und du alle Vorgesetzten durchgeklappert hast, würde ich zu einem Anwalt für Sozialrecht gehen.
Viel Glück
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Bei der Beitragserstattung handelt es sich nicht um Einkommen, sondern um eine Vermögensumschichtung:
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Die zu Unrecht erfolgte Vermögensminderung wird durch die Erstattung wieder ausgeglichen, unter dem Strich hat sich nichts geändert.
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