Hallo und guten Tag
1. Ich 53 bin verheiratet meine Frau 32 ich bekomme Erwerbsunfähigkeitsrente wird diese bei Hartz4 voll angerechnet ich bin zu 80% schwerbehindert?.
2. Da wir noch im Ausland leben (Süd Amerika) seit 2 Jahren das aber nicht mehr geht möchten wir zurück nach D. meine Frau hatte noch 10 Monate Anrecht auf Arbeitslosengeld 1 ist der Anspruch verfallen?
3. Da unsere Barmittel bis auf 1000 Euro aufgebraucht sind, der Flug wäre gesichert. würden wir für die Grundeinrichtung einer Angemessenen Wohnung zuschüsse bekommen?
da es für mich wichtig wäre in irgend einer Form Ratschläge oder hinweise zu bekommen setze ich die frage nochmals nach vorn
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Hallo....
Wieviel Rente bekommst du denn?Wenn diese den Betrag von 345 Euro übersteigen musst du für deine Frau aufkommen. Jedoch die Miete für eine in Deutschland angemessene Wohnung mit 60 qm darfst du erst nach der abrechnung des Unterhaltes deiner Frau von deinem Geld bezahlen, wenn dieses nicht reicht, würdet ihr Zuschüsse zum Unterhalt deriner Frau und Wohngeld bekommen.....LG -
Hallo....
Wieviel Rente bekommst du denn?Wenn diese den Betrag von 345 Euro übersteigen musst du für deine Frau aufkommen. Jedoch die Miete für eine in Deutschland angemessene Wohnung mit 60 qm darfst du erst nach der abrechnung des Unterhaltes deiner Frau von deinem Geld bezahlen, wenn dieses nicht reicht, würdet ihr Zuschüsse zum Unterhalt deriner Frau und Wohngeld bekommen.....LGich habe 1200 Euro ich hoffe bei unserer Rückkehr das meine Frau Arbeit bekommt , bei der guten Arbeitsage, 1 Kind ist auch noch da , nicht meines, 10 Jahre also sollte die Wohnung größer sein unterhalt vom Vater 245 Euro plus Kindergeld wird das alles angerechnet trotz meiner Behinderung 80% aber nicht gehbehindert ( FIBROMYALGIE) schmerzen mit morphin behandlung wie sieht es mit dem Verfall der10 Monate Ansprüche alg1 aus?
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Schade das ich keine oder nur eine antwort erhalten habe:(
Nochmal das selbe
Ich wüßte gern ob das ALG1 meiner Frau (10 Monate anspruch) verfallen ist sind bei Rückkehr 4 Jahre weg aus D. und ob trotz meiner Rente beihilfen oder Zinslose Darlehen gewährt werden? Und in wie weit meine 80% Behinderung sich auf das anrechnen meiner Rente auswirkenß
hätte da jemand Ratschläge für Mich:p
Hasta Luego -
Ich nehme an, dass auf Grund von § 147 Abs. 2 SGB III der Anspruch bei Rückkehr nach D verfallen ist:
§ 147 Erlöschen des Anspruchs
(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt
1.
mit der Entstehung eines neuen Anspruchs,
2.
wenn der Arbeitslose Anlaß für den Eintritt von Sperrzeiten mit einer Dauer von insgesamt mindestens 21 Wochen gegeben hat, der Arbeitslose über den Eintritt der Sperrzeiten schriftliche Bescheide erhalten hat und auf die Rechtsfolgen des Eintritts von Sperrzeiten mit einer Dauer von insgesamt mindestens 21 Wochen hingewiesen worden ist; dabei werden auch Sperrzeiten berücksichtigt, die in einem Zeitraum von zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruchs eingetreten sind und nicht bereits zum Erlöschen eines Anspruchs geführt haben.(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.
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Bei 1200 EUR Rente ist es mE unwahrscheinlich, dass ein Anspruch auf ALG II besteht. Müsste aber konkret geprüft werden, da dies auch von der Höhe der Miete abhängt. Wenn die Frau Arbeit bekommt, ist es so gut wie ausgeschlossen, dass Anspruch auf ALG II besteht. Wegen eines Darlehens für die Erstausstattung könnt ihr nachfragen. Wo wollt Ihr denn den Wohnsitz nehmen?
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Bei 1200 EUR Rente ist es mE unwahrscheinlich, dass ein Anspruch auf ALG II besteht. Müsste aber konkret geprüft werden, da dies auch von der Höhe der Miete abhängt. Wenn die Frau Arbeit bekommt, ist es so gut wie ausgeschlossen, dass Anspruch auf ALG II besteht. Wegen eines Darlehens für die Erstausstattung könnt ihr nachfragen. Wo wollt Ihr denn den Wohnsitz nehmen?
Unser Wohnsitz soll wieder in den Harz (Osterode) verlegt werden
Nochmals danke für die Antwort Hasta Luego -
Hallo Buhai !
Soviel ich weis, wird die Berechnungsgrundlage auf der Basis von 36 Monaten vorgenommen. Somit wäre der ALG I Anspruch Deiner Frau mehr als 12 Monate überschritten.
Die Praktik dieser Verfahrensweise ist mir aber nur auf Grundlage der "Selbstständigkeit" bekannt, nicht bei Auslandsaufenthalt. Es könnte also sein ähnlich wie bei Rentenanspruch das dies durchaus noch angerechnet wird.
Mehr kann ich Dir diesbezüglich nicht helfen.
Gruß
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Hallo Buhai !
Soviel ich weis, wird die Berechnungsgrundlage auf der Basis von 36 Monaten vorgenommen. Somit wäre der ALG I Anspruch Deiner Frau mehr als 12 Monate überschritten.
Die Praktik dieser Verfahrensweise ist mir aber nur auf Grundlage der "Selbstständigkeit" bekannt, nicht bei Auslandsaufenthalt. Es könnte also sein ähnlich wie bei Rentenanspruch das dies durchaus noch angerechnet wird.
Mehr kann ich Dir diesbezüglich nicht helfen.
Gruß
Jetzt bekomme ich dankenswerterweise Antworten wo ich mir schon mal ein Bild machen kann was mich in D. erwartet;:)
Es wird noch etwas dauern bis wir wieder zurück kommen, da unser Sohn (10) noch einige Schularbeiten machen muß. Hier ist spanisch hauptsprache kann er perfekt dann ist es eine Deutsche Schule deutsch perfekt jetzt bekommt er ,privat, Englisch um auf den stand von D. zu kommen damit er in D. gute startmöglichkeiten hat!! Ich denke mitte 2009 werden wir wieder in D. sein bis dahin werde ich bestimmt noch einige fragen haben in der hoffnung von informativen Antworten
hasta luego Bernd -
Hallo....
Wieviel Rente bekommst du denn?Wenn diese den Betrag von 345 Euro übersteigen musst du für deine Frau aufkommen. Jedoch die Miete für eine in Deutschland angemessene Wohnung mit 60 qm darfst du erst nach der abrechnung des Unterhaltes deiner Frau von deinem Geld bezahlen, wenn dieses nicht reicht, würdet ihr Zuschüsse zum Unterhalt deriner Frau und Wohngeld bekommen.....LGhallo,ich bin neu und ma mal eine frage!!ich weiß diese passt wohl jetzt nich so richtig hierhin,aber da ich mich hier noch nich so auskenne schreib ich es einfach ma hier!!also folgendes,habe meine wasser und heizkostenabrechnung bekommen mit einem sehr hohen guthaben!!was ja eigentlich nich schlecht ist und gute laune bringen müßte!!habe ich eigentlich das recht darauf was davon abzubekommen??bitte antworten,wer mir weiterhelfen kann!!danke im vorraus!!
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Hallo LittleBlackAngel !
Vorsicht ! Zunächst einmal nichts der ARGE erzählen denn dann wird das Geld mit Sicherheit verrechnet!
Vorschlag: Bespreche mit dem Vermieter folgendes: er soll die Rückzahlung einbehalten, denn hinsichtlich Deiner gegenwärtigen Situation ist es Ihm nicht geheuer ob Du bei einer eventuellen Nachzahlung in den nächsten Monaten überhaupt in der Lage bist die Summe zu leisten (bitte schriftlich geben lassen!)
Damit erhälst Du kein Geld zurück und brauchst dieses auch nicht bei der ARGE angeben!
Sobald Du wieder Arbeit hast und keine ALG II Leistungen mehr beziehst kannst Du das dann ja von Deinem vermieter verrechnen lassen!
Gruß
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hallo,erstmal danke für deine antwort!!das problem aber ist das mein vermieter mir aber gesagt hat das ich die heizung und wasserabrechnung zur arge bringen soll und sich dann entscheidet was die arge damit macht!!abgegeben habe ich es am 14november07!!ich hatte bis zum jahre05 nie probleme gehabt das ich es wiederbekommen habe!arge hat mir eine bestätigung geschickt damit mußte ich zum vermieter und der hat es mir dann überwiesen!!aber seit 06 habe ich es nich wiederzurückbekommen das letzte mal wurde es mit der miete verrechnet wo ich mich erkundigt habe habe ich herausgefunden das die das gar nich machen dürfen,aber zum wiederspruch einlegen war es zu spät!!was nun diesmal passiert weiß ich nich habe ja bis jetzt noch keine antwort bekommen!!bye und bis bald!!
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Hallo Frau Susanne 26!
Guthaben sollte bei Deinem Vermieter verbleiben, da ansonsten eine Zufluss sprich Einnahme vorliegt und die ARGE diese kassiert.
Da Du ja ALG II beziehst und Dein vermieter nicht sicher sein kann das Du dauerhaft auch zukünftig die anfallenden Kosten aufbringen kannst - denk mal an mögliche Sanktionen, Kürzungen - wird er diese im kommenden Jahr als Vorleistung verbuchen, um ganz sicher gehen zu sein. Vielleicht solltest Du Dir dies sogar schriftlich geben lassen.
Nur nichts auf der ARGE ausplaudern und keine Überwesiungen aufs Konto, dann ist die Kohle weg!
Vielleicht ergibt es sich das Du nach ALG II Bezug später dann darüber verfügen kannst, wenn Du Arbeit bekommst.
Gruß
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