Ansprüche für werdende Mütter

  • He Leute ich habe eine frage


    ich bin schwamger und beziehe ALG II und ich weiß noch nicht genau was für ansprüche ich habe wenn das Kind auf die Welt kommt deshalb wollte ich wissen was ich da bekomme und was ich da noch tun muss!!


    danke im Vorraus für die Antwort


    'MFG


    feimboni:)


    P.s. Bin unter 25!!!!

  • Hallo,


    du hast als Mutter eines Kindes auch U25 Anspruch auf eine eigene Wohnung die durch die Arge finanziert wird.
    Es besteht während der Schwangerschaft ein Anspruch auf Mehrbedarf (ich glaube ab der 12. oder 14. Woche), ebenfalls wird die Erstausstattung übernommen.


    Wenn das Kind dann auf der Wlet ist werden Unterhalstansprüche für das Kind und dich geltend gemacht.
    Sollte der Vater nicht zahlungsfähig sein, bekommst du neben dem Unterhaltsvorschuß und Kindergeld ergänzenden ALG2 Leistungen für dich.


    Du hast Anspruch auf Erziehungsgeld, davon bleiben 300€ anrechnungsfrei.
    Du hast auch Anspruch auf einen Mehrbedarf für Alleinerziehende wenn du alleine mit dem Kind lebst.



    Du hast auch die Möglichkeit, bei der Mutter und Kind Stiftung einen Antrag zu stellen.


    Viel Glück

  • Hallo,


    in diesem Falle werdet ihr als BG gewertet.
    Du hast aber leider keinen Anspruch auf den Mehrbedarf oder UVG.
    Die 300€ Erziehungsgeld bleiben aber weiterhin anrechnungsfrei.


    Ich würde euch aber auf jeden Fall raten einen Antrag bei der Mutter und Kindstiftung für die Erstaussattung zu stellen.
    Ihr seid nicht verpflichtet, diesen der Arge zu melden!

  • Hallo!


    Die Mutter-Kind-Stiftung wird z.b. über die Pro Familia vermittelt. Ich glaube auch über die Caritas und ähnliche Institutionen... Ich weiß ja nicht wo Du wohnst und welche Caritativen Einrichtugen es dort gibt....Daher würde ich Dir raten einfach alle anzurufen und zu fragen ob sie Zuschüsse der Mutter-Kind-Stiftung vermtiteltn...


    LG Laeitita