Hallo erstmal!
Ich hab ein Riesen-Problem!
Vor 8 Jahren habe ich meinen Mann kennengelernt, der sich damals kurze Zeit vorher zusammen mit seinen Eltern dazu entschieden hatte, eine Wohnung zu kaufen. Dort sind die Miete reingeflossen und eine kleine Zuzahlung aus eigener Tasche.
Mein Mann war fast zwei Jahre arbeitslos. Mit der Wohnung gab es keien Probleme, da es sich nicht um ein positives Einkommen handelt.
Jetzt hat sein Vater seine Arbeit verloren und rutscht demnächst ins ALG2. Das Arbeitsamt beanstandet aber plötzlich die Wohnung, und verlangt jetzt, entweder das Amt wird Teilhaber (Und hat Anspruch auf die Mieteinnahmen, nachdem die Wohnung abgezahlt ist, das ist in etwa 5 Jahren) oder die Wohnung muss abgestoßen werden.
Im ersten Fall heißt das, mein Mann und seine Familie bezahlen die Wohnung weiter ab, sobald sie aber abgezahlt ist, und deshalb keine Miete mehr "verloren geht" hat das Amt Anspruch auf die Einnahmen, die Familie ginge dann leer aus oder erhält nur einen kleinen Teil der Miete.
Der Zweite Fall bedeutet, dass alle Zahlungen, die von Anfang an zugezahlt wurden, Ersatzlos verloren gehn.
Was solln wir bloß machen? Ist das Rechtmäßig??? Hat das Arbeitsamt Anspruch auf eine noch nicht abgezahlte Wohnung?
Ich würde mich ja nicht aufregen, wenn sie abgezahlt wäre, und die Mieteinnahmen mit dem Sozialgeld verrechnet würden. Aber das ist doch eine Schweinerei, oder?