Keine Zustimmung für Umzug

  • hallo...


    ich habe folgendes Problem !!!


    Ich wohne in Helm. (Nds.) und möchte jetzt nach Einb. (Nds.) umziehen weil ich dort in der Nähe einen 400? Job gefunden habe mit der Oprion auf Übernahme in einen festen Vollzeitjob Anfang nächsten Jahres. In Einb. habe ich sogar schon ein möbiliertes Appartment gefunden bei dem die Miete wesentlich niedriger ist als in meiner jetzigen Wohnung. Für meine Wohnung habe ich auch bereits einen Nachmieter gefunden der die Wohnung inkl. Möbel komplett übernehmen würde. Es fallen also für die ARGE in Helm. keinerlei Umzugs- oder sonstige Kosten an. Trotzdem wird mir die Zustimmung der ARGE Helm. verweigert.
    Dadurch kann ich in Einb. bei der zuständigen ARGE aber keinen Antrag auf Darlehen stellen um die notwendige Mietkaution für das Appartment bezahlen zu können. Da ja jeder weiss dass es so gut wie keine Wohnung mehr ohne Mietkaution gibt, ergibt sich ergo, dass ich in Einb. keine Unterkunft bekomme und dadurch den Job nicht anfangen kann...


    Wer weiss Rat ob sich ein Gang zum RA lohnen würde. Bitte um Eure Infos da ich den Job nicht aufgeben will nur weil die ARGE Helm. befürchtet dass ihnen kosten durch meinen Umzug entstehen könnten


    Gruss


    Ghost_he

  • Hallo,


    es geht nicht darum das deiner jetztigen Arge keine Kosten enstehen sondern das generell Kosten (Kaution) enstehen, für welche Arge nun auch immer.


    Ein Umzug für einen 400€ Job wird in der Regel nicht stattgegeben.
    Was ist denn mit der alten Kaution bzw. der Ablöse für deine Möbel, vielleicht besteht da die Möglichkeit die Kautionskosten in Verbindung mit einer Ratenzahlung an den Vermieter selber aufzubringen.


    Dies würde dir eine andere Argumentationsgrundlage schaffen.


    Hast du Widerspruch gegen die Absage eingelegt?
    Begründe diesen vielleicht nochmal mit einem Schreiben des Arbeitnehmers bezüglich einer Übernahme in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.


    Wie weit ist denn dein jetztiger Wohnort von der Arbeitsstelle entfernt?
    (angemessene Fahrzeiten)


    Der Gang zum RA wird sich eher nicht lohnen, da es sich um einen 400€ Job handelt!

  • Bei meiner alten Wohnung habe ich keine Kaution gebraucht da mein Vermieter aufgrund meiner ALG Bezüge Verständnis hatte dass ich die Kaution unter großen Schwierigkeiten nur aufbringen könnte. Ablöse für die alten Möbel bekomme ich keine, da es meine Schwester ist die meine Wohnung übernimmt und sie sich gerade von ihrem Mann trennt der natürlich nicht zahlen will.


    Also hab ich da leider keine finanziellen Mittel zur Verfügung.
    Mein derzeitiger Wohnort ist etwa 150km vom Arbeitsplatz entfernt also viel zu weit.....die kosten für die ARGE die entsehen würden wäre ja nur ein Darlehen das sie ja zurückgezahlt bekommen von mir...also entstehen ja in wirklichkeit keine kosten für die.

  • Hallo,


    da besteht leider nur die Möglichkeit einer einvernehmlichen Einigung mit der Arge, denn rein rechtlich gesehen besteht kein Anspruch auf die Gewährung eines Darlehens zur Zahlung der Mietkaution.


    Da du von einem kleinen Apartment sprichst, wird die Kaution wahrscheinlich nicht so hoch sein.
    Du hast ein Anrecht darauf die Kaution in 3 Monatsraten zu zahlen, hast du den Vemieter denn bezüglich einer ratenzahlungsvereinbarung bereits gefragt.
    Durch den 400€ Job hast du ja ein bissel mehr zur Verfügung und den Gürtel für 3 Monate ein wenig enger schnallen...vielleicht würde es so gehen.


    Aber selbst in diesem Falle, heißt das nicht das die Arge den Umzug bewilligen würde, aber du hättst den Trumpf in der Hand , das wirklich keine Kosten (auch vorerst/Darlehen) entstehen würden mit der Aussicht auf eine Festanstellung.


    Viel Glück

  • zitat:


    Hartz-IV-Empfänger, die eine Wohnung neu beziehen, müssen eine unter Umständen anfallende Mietkaution nicht aus eigener Tasche zahlen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil (AZ.: L 6 AS 145/07). Demnach dürfe auch ein vom Staat gewährtes Darlehen nicht mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet werden.


    Der Landkreis Kassel hatte von einem Bezieher von Hartz-IV verlangt, ein für eine Mietkaution gewährtes Darlehen in monatlichen Raten in Höhe von 50 Euro zurückzuzahlen. Die Richter des Landessozialgerichts werteten dieses Vorgehen allerdings als rechtswidrig.
    Ein gewährtes Darlehen müsse für den Empfänger zins- und tilgungsfrei sein, so die Richter. Dabei wiesen sie zudem auch auf das gesetzlich abgesicherte Existenzminimum hin.
    Zudem, so die Richter, sei dem Landkreis Kassel auch keinerlei Schaden entstanden. Immerhin sei es vertraglich geregelt, dass dem Kreis als Leistungsträger auch die Kaution zurückgezahlt werden sollte.

  • Die Höhe der Kaution beträgt zwei Kaltmieten plus Nebenkosten. Das sind alles in allem rund 610?.


    Also nicht mal eben ne Kleinigkeit und ja den Vermieter hab ich diesbezüglich gefragt und er hat damit schlechte Erfeahrungen gemacht und besteht auf sofortige Zahlung der Kaution, doch selbst wenn er drei Raten angenommen hätte wäre es mir unmöglich diese allein aufzubringen.