Muss ich das ??

  • Hallo liebe Forums-Mitglieder,
    ich bin neu hier und weiss daher noch nicht in welchem Thread ich meine Frage einstellen soll.
    Auch meine Suche nach diesem Thema hat mir nicht geholfen.


    Meine Frage lautet: Darf das Amt für Arbeit mich und meine Frau als ALG-II Bezieher unter Druck setzen zum Amtsarzt zu gehen ? Ist das nicht eine Zwangmaßnahme ? Lt. Fallmanager besteht die Notwendigkeit unsere Arbeitsfähigkeit fest zu stellen. Ist diese Maßnahme eigentlich gesetzlich geregelt ?


    Dieser Arzt kennt jedoch nicht die Vorgeschichte meiner Krankheit (Epilepsie). Mein Neurologe bzw. Hausarzt wissen viel mehr über mich und meine Frau, die übrigens psychisch erkrankt ist, bescheid. Warum reicht ein solches "GUTACHTEN" von diesen Ärzten, denen ich vertraue, nicht ?


    Was geschieht wenn ich den Gang zum Amtsarzt verweigere ?


    Besten Dank im Voraus.


    EKP


  • Wenn Du schon selber angiebst, dass Du Krankheiten hast oder Arteste vorliegen, stellt sich dann naürlich die Frage ob Du arbeitsfähig bist. Darum muss die Erwerbsfähigkeit geprüft werden.Wenn der Amtsartzt feststellt Du bist für 3StundenErwerbsfähig erhältst Du weiterhin ALGII. Wenn der Artzt sagt Du bist nicht erwerbsfähig hast Du Anspruch auf Grundsicherung und oder auf Erwerbsminderungsrente.