ALG II/-Hartz4 Kürzung auf Grund noch zu erwartenden Nebeneinkünften????????

  • Help, Help?was kann ich tun?.


    Mein Mann und ich waren in der Vergangenheit beide Hartz4 Empfänger, unsere 3 köpfige Bedarfsgemeinschaft (...haben noch einen 11j. Sohn) bekamen seinerzeit zur Sicherung des Lebensunterhalt,einschließlich Unterkunft/-Heizung, einen Gesamtbetrag von monatl. 1372 ? ????
    Nachdem ich nun als Ehefrau seit 1,5 j. einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen kann u. ich monatl. ca. 750 Euro netto (+- 30,00 ?) selbst verdiene, (...mein Mann ist weiterhin arbeitsunfähig, also weiter Hartz4 Empfänger) beträgt der nun zu zahlende monatl. Regelsatz-Anteil von Seitens der ARGE noch ca. 598,00 ?. ??? (...dieser wird von Monat zu Monat, eher schlecht wie recht, mit gewohnter Willkür meines zuständigen Sachbearbeiters, durch Vorlage meiner variierenden Gehaltsabrechnung, jeweils neu berechnet.
    Mit dem Resultat, dass wir schon lange keinen Durchblick mehr haben.
    ?als ich nun Mittwochabend, den 31.10 meinen Kontostand abfragte, musste ich feststellen, das zwar mein Lohn von 731,00 ? eingegangen war, aber die ARGE nur 228,00 ? für den Monat Nov. überwiesen hatte !?
    ...als ich am Freitag nun endlich meinen Sachbearbeiter telef. erreichen konnte, hieß es nur lapidar?das er nach Durchsicht unserer Akte entschieden habe, mir das wieder zu erwartende Weihnachtsgeld, das auch schon im vorherigen Jahr, zum 31 Nov. von meinem Arbeitgeber gezahlt wurde, vom lfn. Regelsatz für Nov. abzuziehen. ...U. a. sei laut Akte, ein noch offen stehender Überzahlungs-Betrag aus der Vergangenheit zu berechnen gewesen. So das nur noch ein Betrag von 228,00 ? von Seitens der ARGE für Nov. zu überweisen war?und sich dieser aber wieder in voller Höhe durch zu rechnen des zu erwartenden Weihnachtsgeldes zum Monatsende addiere und wir dann so wieder, auf den vollen Regelsatz kämen. ????
    im übrigen,?einen Änderungs-Bescheid über Dessen, gäbe es nicht, da es sich vorrausichtlich um eine einmalige Sache für den Monat Nov. handelt????


    ?habe darauf zumindest mündlich Widerspruch eingelegt !?


    nun meine Fragen,
    1. ...musste mir nicht doch zuvor darüber ein Änderungs-Bescheid zu gehen?
    2. ...ist es Rechtens, dass zu erwartende Gelder (wie z, B. W.gld), schon vorab als Einnahmen berechnet und vom Regelsatz abgezogen werden?
    3. ...in diesem Falle, wird Weihnachtsgeld zu 100% oder nur Anteilig, zum Regelsatz berechnet/-abgezogen?
    4. ...kann die ARGE Überzahlungen, die sie selbst durch falsche Berechnungen überwiesen hat, in einmal vom Regelsatz abziehen/-einhalten?
    5. ...wäre es Ratsam, das wir uns einen Rechtsanwalt nehmen, allein schon im Bezug aus früheren und auch in Zukunft zu erwartender Willkür des Sachbearbeiters??...
    6....welcher Rechtsanwalt, aus welchem Bereich kommt in Frage?


    Mit freundlichen Grüßen
    Jutta aus Xanten

  • > 1. ...musste mir nicht doch zuvor darüber ein Änderungs-Bescheid zu gehen?


    Nein. Die ARGE muss ja dein monatlich schwankendes Gehalt sofort entsprechend berücksichtigen - hier gibt es nicht jeweils einen Bescheid.


    > 2. ...ist es Rechtens, dass zu erwartende Gelder (wie z, B. W.gld), schon vorab als Einnahmen berechnet und vom Regelsatz abgezogen werden?


    Ja, dies ist üblich. Wenn du vorab nachweisen kannst, das die Zahlungen nicht eintreffen werden, solltest du dies tun. Die ARGE macht dies, damit sie nicht hinterher wieder eine Überzahlung hat und kürzen muss.


    > 3. ...in diesem Falle, wird Weihnachtsgeld zu 100% oder nur Anteilig, zum Regelsatz berechnet/-abgezogen?


    Weihnachtsgeld wird mWn. wie normales Gehalt betrachtet.


    > 4. ...kann die ARGE Überzahlungen, die sie selbst durch falsche Berechnungen überwiesen hat, in einmal vom Regelsatz abziehen/-einhalten?


    Ja. Prinzipiell schon. Du könntest unter Einwendung des gutgläubigen Verbrauchs dagegen klagen... Wie groß die Chancen sind, vermag ich nicht zu beurteilen.


    > 5. ...wäre es Ratsam, das wir uns einen Rechtsanwalt nehmen, allein schon im Bezug aus früheren und auch in Zukunft zu erwartender Willkür des Sachbearbeiters??...


    Schlecht ist das bestimmt nicht.


    > 6....welcher Rechtsanwalt, aus welchem Bereich kommt in Frage?


    Ein Fachanwalt für Sozialrecht ist hier ein guter Ansprechpartner. Diese sollten sich auch mit der Abrechnung mit ALG-II-Empfängern auskennen.


    Grüße,
    Joachim