Grüsst euch, hallo zusammen, ich habe zwei Fragen.
1. Kann die Arge nur Bankauskünfte bei Banken einholen, die man bei Antragsstellung angegeben hat oder gibt es eine zentrale Stelle, die ihnen nennen darf, wo man welche Konten in Deutschland hat oder hatte?
2. Wie lange darf/kann sich die Arge über vor der Antragsstellung gekündigte Konten Auskunft holen.
BSP. Konto gekündigt am 1.6.2006, Antragsstellung am 1.7.2006
Vielen DAnk für eine Auskunft............Macht es gut.........