unregelmäßig Mietzahlung von der ARGE

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    hallo Mitglieder


    ich bin Vermieter von einer Wohnung in Schwerte und seit einem halben Jahr kommt die Miete von der ARGE in Schwerte unregelmäßig bei mir an. Es wurde mit der Mieter (ALGII Empfänger) und der ARGE Schwerte vereinbart, das die ARGE die Miete auf das Konto des Vermieters, also meinem, überweist.
    Wie gesagt wird seit einem halben Jahr nur unregelmäßig gemacht. Wenn man versucht nachzufragen wo die Mietzahlung abgeblieben ist, ist keiner zu erreichen und andere Mitarbeiter können keine Auskunft geben. So zuletzt am 02.11.07
    Es macht den Eindruck das ich als Vermieter dazu missbraucht werde die ALGII Empfänger zur Ihren Pflichten zu rufen. Sanktionen wenn die erforderlich sind, was ich aber nicht weiß, werden mit nicht Zahlung der Miete geahndet.
    Jetzt möchte ich mich gegen diese Machenschaften zu wehr setzen. Wie kann ich wirkungsvoll dagegen vorgehen? Wer weiß Rat?


    Ansonsten sehe ich das derzeitige Mietverhältnis als gefährdet und werde die außerordentliche Kündigung aussprechen. Das bedeutet Fristlos.


    Kann ich die Kündigung mit einem Gerichtsbeschluss durchsetzen? Meine Existenz ist dadurch gefährdet.


    Vielen Dank für Eure Hilfe und Meinung.

  • Hallo,
    erstmal vorweg, Vertragspartner sind Du und Dein Mieter.
    Alle Ansprüche kannst Du nur Deinem Mieter gegenüber geltend machen.
    Ich würde den Mieter eine Abmahnung schicken.
    Wenn das nichr helfen sollte, kannst Du den Mietvertrag nicht fristlos kündigen, es sei der Mieter ist mit mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand.
    Aber auf Grund der unregelmäßigen Mietzahlungen, ist es möglich den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen.

  • Hallo,


    leider kommt es oft zu Zahlungsverzögerungen durch die Arge.
    Hier bleibt zu klären, ob diese durch den Mieter (Sanktionen, zu spät eingereichte Anträge etc.) verursacht wurden oder ob das Problem bei der Arge liegt.


    Es ist richtig, das der Mieter dein Vertragspartner ist und du deine Ansprüche nur über diesen geltend machen kannst.
    Eine fristlose Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Mieter sich mit mindestens 2 Monatsmieten im Rückstand ist.


    Doch kann eine Kündigung durch Zahlung der Ausstände geheilt werden.
    Eine fristlose Kündigung wird somit zu einer fristgerechten Kündigung.


    Wenn dein Mieter aber schuldlos an den verspäteten Mietzahlungen sein sollte ist eine Kündigung (fristlos und fristgerecht) gegenstandslos und wird durch die Zahlung der Arge nichtig.


    Ich würde dir raten, mit deinem Mieter zu klären warum die Mietzahlungen nicht fristgerecht erfolgen.
    Sollte dieses Problem bei der Arge liegen, dann spreche die fristlose Kündigung aus, denn in diesem Fall hat dein Mieter die Möglichkeit einen Antrag beim Sozialgericht zu stellen wegen drohender Obdachlosigkeit.


    Sollte dein Mieter Schuld an den verspäteten Zahlungen sein, kannst du die fristlose Kündigung aussprechen.

  • Hallo und eine gute Antwort hast du hier gegeben. Ich habe gerade eine Frage- leider unter Einkommensanrechnung eingestellt. Dort wird wegen Darlehnsschuldern des AGL II Beziehers bei der ARGE einfach auf die Kosten der Unterkunft zurückgegriffen und praktisch die Miete gemindert. Ist sicherlich auch so eine Sauerei. Bei den Überweisungen der Leistungen der ARGE kommt es sehr oft zu starken Verzögerungen. z. B. gingen hier die Zahlungen für Okt. 2007 erst am 08. 10. auf die Konten ein. Also kein Einzelfall!

  • Das der Mieter der Vertragspartner ist, ist mir bewusst nur frage ich mich ob die ARGE sich so aus der Verpflichtung ziehen kann? Sie bewilligt doch den Wohnraum wenn er angemessen ist.


    Wie sieht es aus wenn die jemanden für 3 Monate sperren, können die auch dann die Miete einbehalten?


    Wenn JA, ist es doch das beste das man solchen Menschen keine Wohnung mehr anbietet. Der Gesetzgeber lässt uns Vermieter dann im Stich und das wird so nach und nach seine Runde machen.

  • Hallo,


    leider ist das oftmals ein Problem.
    Die Arge bewilligt in eigentlichem Sinne nur dem Mieter (hilfeempfänger) eine Kostenübernahme nicht dem Vermieter.
    Die Bewilligung ist an Verpflichtungen des Hilfebdürftigen gekoppelt.


    Die erste Verpflichtung der Arge ist die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen und leider nicht die pünktliche Zahlung laut Mietvertrag.
    Es kommt immer wieder vor, das die Arge ihre Kunden bei Prüfung der Leistungsvoraussetzungen hinhält mit dem Hinweis, das eine Kündigung ja erst nach 2 ausstehenden Monatsmieten möglich sei und somit keine Obdachlosigkeit drohe.


    Hier steht der ALG2 Empfänger oft vor einem großen Problem, zum einen wegen seinen vertraglichen Verpflichtungen denen er nicht nachkommen kann, zum anderen weil er keine Möglichkeit hat die Arbeitsweise der Arge zu beschleunigen.


    Hier ist Stress mit dem Vermieter vorprogrammiert, wenn dieser seinerseits auf die Mietzahlungen angewiesen ist.


    Leistungen können auch zu 100% versagt werden, doch ist dies meist eine drastische Maßnahme die vom Hilfebdürftigen herbeigeführt wurde.
    Doch selbst in diesem Fall besteht die Möglichkeit bei drohender Obdachlosigkeit einen Antrag auf Übernahme der Mietrückstände zu stellen.
    Dies wird darlehensweise gewährt und ist vom Hilfempfänger in kleinen Raten zurück zu zahlen.


    Ich kann deinen Frust wirklich nachvollziehen, gerade weil du auf die Mietzahlung angewiesen bist, doch diese Probleme mit Mietern die ALG2 beziehen sind in der Regel nicht der Fall.
    Ganz im Gegenteil, es kann in der Regel von pünktlichen Mietzahlungen ausgegangen werden.


    Viele Argen zahlen auch pünktlich bzw. die meisten ALG2 Empfänger sind sehr gewissenhaft und provozieren keine Sanktionen die zu Mietausfällen führen.


    Für ein Mietverhältnis sollte immer ausschlaggebend sein, wie sich die Person präsentiert.
    Die meisten Mietausfälle enstehen Vermietern übrigens durch zahlungsfähige aber zahlungsunwillige Mieter und nicht durch ALG2 Empfänger.


    Ein Restrisiko bleibt also immer, egal wie es um das Einkommen des Mieters bestellt ist.


    Wenn dein Mieter die Zahlungsausfälle nicht herbei geführt hat, das ist der schnellste Weg eine Zusammenarbeit.
    Zum Beisspiel in ihr gemeinsam die fristlose Kündigung beschließt, so das dein Mieter etwas in der Hand hält um die Zahlungen zu beschleunigen.


    Ich wünsche dir viel Glück