ausziehn mit erlaubnis der arge

  • ich brauche ganz dringend hilfe von jmnd. der sich auskennt..also meine situation: bin 19 jahre mache ausbildung, will mit meinem freund zusammenziehen--->Problem: Mein vater ist hartz 4 empfänger!
    und nach neuesten gesetzten darf ich ja ohne erlaubnis der arge,bis ich 25 bin nicht daheim ausziehn!!
    was kann ich tun?ich will nicht mehr zuhause wohnen ich will mein eigenes leben führen!
    bitte hilft mir jemand??
    Gruß:( :( :(

  • Hallo,


    du hast kein Anrecht auf eine eigene Wohnung die durch die Arge finanziert wird, egal ob deine Familie ALG2 Leistungen bezieht oder nicht.


    Eine eigene Wohnung U25 wird nur durch die Arge übernommen, wenn triftige Gründe vorliegen die einen Verbleib im Elternhaus unzumutbar machen.


    Unter triftigen Gründen, versteht man z. Bsp. häusliche Gewalt, Verwahrlosung etc., oder eine Ausbildung die einen Wohnortwechsel unabdingbar macht .


    Das scheint bei dir nicht der Fall zu sein!