Hallo..habe folgende frage
Ich habe dieses Jahr vom 01.01 -30.06. ALG II bezogen
Vom 01.07.-18.10. ,also für 3 1/2 Monate bin ich einer selbstständigen Tätigkeit (reisender Strassenmusiker mit CD Verkauf)nachgegangen,habe mich also offiziell abgemeldet vom Jobcenter und keine Leistungen mehr bezogen.
Da ich mich am 19.10. wieder angemeldet habe,steht mir Leistung zu für den restlichen Oktober bis 31.10.
Dazu sei noch gesagt,dass mir der Sachbearbeiter (Arbeitsvermittler v. Jobcenter)die Tätigkeit neben ALG II im Juni dieses Jahres nicht gestattete,da sie dauerhafte
Ortsabwesenheit beinhaltete,deswegen musste ich mich abmelden und die Leistungen wurden eingestellt.
(Mittlerweile hat mir jetzt ein anderer Sachbearbeiter allerdings die Möglichkeit gegeben,innerhalb einer Eingliederungsvereinbarung,meiner Tätigkeit trotz Ortsabwesenheit nachzukommen.)
Meine Einahmen aus der selbstständigen Tätigkeit von den 3 1/2 Monaten betragen
brutto ca 7000? und abügl. Betriebsausgaben netto ca 4000?,wobei ich auch sämtliche Pauschalen abgesetzt habe(z.b.Reisekostenpauschale 24 / Tag etc.)
Nun möchte der Sachbearbeiter von der Leistungsabteilung für die Bewilligung des restlichen Oktoberbetrages (für November ist schon bewilligt und ausgezahlt worden)eineEinkommenüberschussrechnung meiner Tätigkeit sehen,wozu er auch meines Wissens das Recht hat.Doch er gab mir zu verstehen,das eventuelle Einnahmen im Oktober(es waren ca netto 1000 ?) mit dem restlichen ALG II- Anspruch v. Oktober(19.-31.10) verrechnet werden sollen,Das würde bedeuten,der Anspruch würde verfallen.
Frage:Da es sich bei mir um keine Zusatztätigkeit handelte(neben ALG II),da ich ja abgemeldet war bis 18.10.,kann er die 1000 ? Einahmen trotzdem verrechnen ?
(meines Wissens darf man doch Kapital besitzen bis ca 150 ? pro Lebensjahr,in meinem Falle 6600 ?)
Ausserdem standen mir diese tausend Euro nicht zur Verfügung,weil ich noch Privatschulden abzahlen musste.Tatsache ist,dass ich im Moment nicht einen Pfennig habe und mir Vorschuss von der Novemberleistung habe geben lassen vom Jobcenter.(Kontoauszüge habe ich vorgelegt)
Für den Sachbearbeiter sind die tausend Euro aus meiner Überschussrechnung aber Nettoeinahmen,die er mir jetzt auf den Oktober anrechnen möchte,(obwohl ich nicht angemeldet war beim Jobcenter),und der Ansicht ist,dass diese Summe für den Lebensunterhalt zur Verfügung stand.
Daraus ergibt sich natürlich die zweite Frage:
Wie oft darf ich ALG II an-und abmelden beim Jobcenter ?
Durch die An-und Abmeldung komme ich hier doch günstiger weg,als wenn ich meine selbstständige Tätigkeit neben ALG II ausgeführt hätte ,wo das Einkommen ja monatlich verrechnet worden wäre.(?)
Begründung:Es gibt grosszüge Pauschalen ohne Quittungsnachweis beim Finanzamt (z.b für Spesen bei Ortsabwesenheit,in meinem Fall 24? / tag),die ich vom Bruttoeinkommen abziehen kann
Der Sachbearbeiter sagte mir aber,dass das Jobcenter aber nicht alles anerkennt,was das Finanzamt anerkennt.Nur was mit Quittungen nachzuweisen ist.Doch diese habe ich leider nicht,weil ich die Pauschale in Anspruch genommen habe und als Kleinunternehmer für die drei Monate auch keine Buchführung habe,geschweige denn ,ein Fahrtenbuch.
Aber da geht hier in einen anderen Themenbereich,nämlich,was alles absetztbar ist bei einer selbstständigen Tätigkeit neben ALG II.
Vielen Dank für eure Mühe