Was zählt?Bescheid v.d. Steuererklärung oder...

  • Hallo, ich bräuchte mal einen Tip!


    Folgende Situation:


    Ich war und bin Studentin, habe jedoch im Wintersemester 05/06 (Okt 05 bis März 06) nicht studiert, da ich mich umorientiert habe und Praktika machen mußte.


    Da ich in diesem Zeitraum auch kein BAFÖG bekam, habe ich Hartz IV erhalten.


    Da dies doch bekanntermaßen recht wenig ist, habe ich im Jan, Feb und Mär 2006 als Kellnerin auf 400Basis gearbeitet, ohne das die Agentur f. Arbeit das wußte.


    Jetzt habe ich im Sommer 2007 ein Schreiben bekommen, dass ich gearbeitet habe und die Kohle, die ich erhalten habe, teilweise zurück zahlen muss.


    Alles soweit klar und in Ordnung.


    Jetzt habe ich aber meine Steuererklärung für 2006 gemacht, da ich neben meinen nicht-selbstständigen Arbeiten auch auf selbstständiger Basis Promotion mache.


    Die Steuererklärung für 2006 hat ergeben, dass ich unterm Strich ? 600,- MINUS gemacht habe. D.h. Einnahmen (alle!) gegenüber Ausgaben (alle!).


    Nun meine Frage, kann ich diesen Steuerbescheid der Agentur vorlegen und dem Bescheid von denen widersprechen, da ich summa sumarum nichts 2006 "verdient" habe.


    Oder reicht das für die aus, wenn ich gearbeitet habe, ungeachtet dessen, ob ich insgesamt auch Ausgaben hatte.


    Tausend Dank!


    Viele Grüße.


    Lisa

  • Liebe Lisa,


    du hast Leistungsbetrug begangen, in dem du deine Einnahmen nicht angegeben hast. Die Einnahmen aus abhängiger Arbeit werden in jedem Fall von deinem ALG-II Anspruch abgezogen. Bei selbständiger Arbeit werden - genaue Prüfung durch die Agentur vorbehalten - nur die Gewinne abgezogen, Verluste werden nicht berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt in jedem Fall auf Monatsbasis.


    Zusammengefasst: Du wirst aufgrund des Minijobs einiges zurück zahlen müssen (wohl rund 1.400 Euro) - deine selbständige Tätigkeit bleibt unberücksichtigt, da du hier keine Gewinne erzielt hast (soweit die Ausgaben als abzugsfähig anerkannt werden).


    Und: Sei vorsichtig. In diesem Fall hat das Amt weitreichende Möglichkeiten, die auch strafrechtliche Bestandteile haben können. Also sollte man da mit viel Fingerspitzengefühl heran gehen!


    Grüße,
    Joachim