Was kann man tun ???

  • Hallo,


    vielleicht hat hier jemand Erfahrung.


    Ich bin zum 2. Mal verheiratet. Meine Frau bringt einen 20 jährigen Sohn mit in die Ehe.


    Bis Dezember 2006 galten wir als eine Bedarfgemeinschaft und haben HartzIV bezogen. Ich habe bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet und konnte mit meinem Gehalt uns nicht ernähren.


    Im Februar 2007 bin ich von der Ausleihfirma übernommen worden. Nun habe ich zwar mehr Lohn, es reicht aber trotzdem nicht.


    Nun kommt das verwirrende. Der Sohn meiner Frau hat eine Ausbildung gemacht und bekommt nun keine Arbeit. Da er ja in meinem Haushalt lebt bzw. bei seiner Mutter (kann aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten, bekommt aber keine Rente) bekommt er kein HartzIV.


    Aus meiner 1. Ehe habe ich ein Kind, für das ich unterhaltspflichtig bin. Da wird mir vorgerechnet, dass von meinem Lohn nur der Freibetrag für mich und meine Frau abgezogen wird.


    Ich finde das sehr ungerecht. Auf der einen Seite muss ich den Sohn meiner Frau mit ernähren, auf der anderen Seite wird er mir nicht angerechnet.


    Was kann ich tun???


    Nun noch eine andere Sache. Heute kam die Betriebskostenabrechnung für 2006.
    Wir sollen über 400 ? nachzahlen.


    Kann man diese Betriebskostenabrechnung nachträglich beim Jobcenter einreichen, oder muss ich das jetzt alleine übernehmen? Diese Betriebskosten sind ja 2006 entstanden.


    Es wäre wirklich nett, wenn mir jemand dazu etwas schreiben könnte und eine Idee für mich hat.


    Danke Euer Smartdefault

  • Hallo,


    was da alles ausgerechnet wird, stimmt schon. Im Sinne von ALG-II bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft, du bist dem (neuen) Sohn, da es nicht deiner ist, jedoch nicht unterhaltspflichtig. Das du ihn ernährst, tust du freiwillig, nicht wiel du es musst (bei deinen leiblichen Kindern ist das etwas anderes).


    Die Betriebskosten für die Zeit, wo du ALG-II beziehst, übernimmt die ARGE - auch Nachzahlungen!


    Grüße,
    Joachim