Hallo zusammen,
ich hätte mal eine kurze Frage, zunächst die Situation:
Ein Feund von mir ist 32 und "Jurastudent" vor dem ersten Staatsexamen.
Ich schreibe das in Häkchen, weil er sich exmatrikuliert hat um die Studiengebühren zu sparen (pro Semester knapp 1000 Euro) und auch scheinfrei ist; d.h. es steht jetzt das 1. Staatsexamen an, dafür ist keine Immatriulation erforderlich. Aus diesem Grund (und vorher auch schon wegen der hohen Semsterzahl) kann er natürlich kein bafög bekommen, weiter bekommt er kein Geld von seiner alleinstehenden Mutter, da diese selber verschuldet ist und es sich einfach nicht leisten kann.
Einen Job hat er auch nicht, mangels Qualifikation und Zeit, wegen der Examensvorbereitung. (2. Versuch).
Vor kurzem hat er als letzten Ausweg ALG2 beantragt, was zumächst ziemlich diskussionslos abgelehnt wurde. Nach einigem hin- und her, soll nun doch laut Sachbearbeiterin eine Härtefallregelung greifen und er bekommt ALG2 als Darlehen.
Ich persönlich kann mir nicht so richtig vorstellen, dass das richtig sein soll, denn an welche Institution sollte man sich denn erstens sonst wenden und warum wird es nach langer Diskussion "nur" als Darlehen gewährt. Vermögen hat er keins, im Gegenteil, er hatte zuvor schon ein Darlehen von Privat aufgenommen, das auch noch zurückgezahlt werden muss.
Kann mir jemand beantworten, ob das so gerechtfertigt ist, wäre dafür sehr dankbar.
Gruß & Dank im voraus
Wnuck