ALG2 als Darlehen.

  • Hallo zusammen,
    ich hätte mal eine kurze Frage, zunächst die Situation:


    Ein Feund von mir ist 32 und "Jurastudent" vor dem ersten Staatsexamen.
    Ich schreibe das in Häkchen, weil er sich exmatrikuliert hat um die Studiengebühren zu sparen (pro Semester knapp 1000 Euro) und auch scheinfrei ist; d.h. es steht jetzt das 1. Staatsexamen an, dafür ist keine Immatriulation erforderlich. Aus diesem Grund (und vorher auch schon wegen der hohen Semsterzahl) kann er natürlich kein bafög bekommen, weiter bekommt er kein Geld von seiner alleinstehenden Mutter, da diese selber verschuldet ist und es sich einfach nicht leisten kann.
    Einen Job hat er auch nicht, mangels Qualifikation und Zeit, wegen der Examensvorbereitung. (2. Versuch).


    Vor kurzem hat er als letzten Ausweg ALG2 beantragt, was zumächst ziemlich diskussionslos abgelehnt wurde. Nach einigem hin- und her, soll nun doch laut Sachbearbeiterin eine Härtefallregelung greifen und er bekommt ALG2 als Darlehen.
    Ich persönlich kann mir nicht so richtig vorstellen, dass das richtig sein soll, denn an welche Institution sollte man sich denn erstens sonst wenden und warum wird es nach langer Diskussion "nur" als Darlehen gewährt. Vermögen hat er keins, im Gegenteil, er hatte zuvor schon ein Darlehen von Privat aufgenommen, das auch noch zurückgezahlt werden muss.
    Kann mir jemand beantworten, ob das so gerechtfertigt ist, wäre dafür sehr dankbar.


    Gruß & Dank im voraus
    Wnuck

  • Hallo,


    Studenten haben generell keinen Anspruch auf ALG2 Leistungen.
    Da dein Freund Jura Student ist, sollte er das eigentlich wissen bzw. sich diese Information aus dem Sozialgesetzbuch beschaffen können.
    Da man während dem Studium Bafögvberechtigt bzw. Anspruch auf Unterhalt duch die Eltern hat, geht der Gesetzgeber davon aus, das keine Bedürftigkeit besteht.


    Das dein Freund, nun die Regelstudienzeit überschritten hat, ist auch kein Grund ALG2 Leistungen zu bewilligen, da die Regelstudienzeit durch den Bafögbezug bereits gedeckt war.


    Seit Anfang des Jahres besteht die Möglichkeit für Studenten, eine Wohnkostenpauschale bei der Arge zu beantragen. Dies ist aber eine Härtefallregelung!


    Als Stduent hat man im Urlaubssemester Anspruch auf ALG2 Leistungen, vorausgesetzt man stellt sich dem allgemeinem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
    Dies ist im Falle deines Freundes nicht so.


    Viele Stduenten haben dieses Problem, wenn die Regelstudienzeit überschritten ist und die meisten Anträge werden von der Arge abgelehnt.
    Also hat dein Freund Glück gehabt, dass ihm Leistungen als zinsloses Darlehen gewährt werden, denn es besteht kein Rechtsanspruch.


    Ich verstehe nicht ganz, warum dein Freund nicht arbeiten kann!
    An mangelnder Qualifikation für einen Studentenjob etc. kann es ja nun wirklich nicht liegen.

  • Hallo,
    wie oben erwähnt, ist er exmatrikuliert (d.h. er ist nicht an der Uni eingeschrieben) und somit nicht mehr Student, im eigentlichen SInne, was für das Staatsexamen auch nicht erforderlich ist.
    Das macht die Sache nicht leichter, denn so kann er eben keinen "Studentenjob" annehmen.
    Ich denke ganau das ist der Knackpunkt. Ändert das nichts an der Situation?


    Wnuck

  • Hallo,


    wie oben bereits erwähnt, besteht nur Anspruch auf ALG2 Leistungen wenn man dem allgemeinem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht bzw. an einer vom Arbeitsamt genehmigten Fortbildungsmaßnahme teilnimmt.


    Dein Freund kann natürlich wieviele andere Stdudenten einen 400€ Job annehmen, in diesem Falle ist eine gültige Studienbescheinigung nicht erforderlich.
    Mit einer Nebenbeschäftigung, würde sich schließlich auch der Betrag der zurückgezahlt werden muss, deutlich verringern bzw. muss auch jeder andere Stdudent der noch Bafög bekommt etwas dazu verdienen da das Geld sonst einfach nicht reicht.


    Eine Kann aber keine Muss Leistung ist die Gewährung von ALG2 Leistungen während des Diploms bzw. der Bachelor Arbeit da die Aufnahme einer Beschäftigung in absehbarer Zeit erfolgen kann.

  • ok, dann wäre das geklärt.
    Ich persönlich hätte unter diesen Umständen einen Job auch vorgezogen, denn eine spätere Einstellung, bei der man das mal eben so zurück zahlt, muss in seiner Situation auch erst mal gefunden werden.
    Danke für die Antworten.
    Gruß,
    Wnuck