Hallo,
ich habe folgendes Problem: Mein Freund und ich wollen nach Möglichkeit Anfang 2008 zusammenziehen. Er ist momentan noch beim Bund, bezieht aber ab Anfang 2008 erneut ALG2. Er wohnt noch zu Hause bei seiner Mum. Die Wohnung hat ein Zimmer zu wenig, sodass seine Mutter im Wohnzimmer auf dem Sofa schläft, also kein Zimmer für sich hat. Zwischen den Beiden ist immer wieder Streit, meist wegen Platz und vor allem wegen Geld.
Ich bin Studentin, beziehe Bafög. Wir haben ein Wohnungsangebot... Ein Antrag, dass er trotz U25 ausziehen darf aufgrund der Wohnsituation wurde gestellt. Nehmen wir mal an, er darf ausziehen (bei einem Freund von uns hat das funktioniert, die Wonsituation war dort genauso...), dürfen wir dann zusammenziehen? Ich habe gehört, dass Einkommen verrechnet wird. Aber zählt mein Bafög als Einkommen? Darf das verrechnet werden? Wir möchten nicht als Wohngemeinschaft zusammenziehen, wo jeder sein eigenes Zeug haben muss und würden natürlich gern auf legaler Ebene zusammen wohnen. Welche Möglichkeiten haben wir? Was wird verrechnet und was nicht? Zusätzlich beziehe ich nämlich noch Kindergeld und Waisenrente...
LG Steffi_RN