soll zum Amtsarzt - kann ich diesen Arzt ablehen?

  • Hallo zusammen!


    Ich habe wieder eine Frage: Die ARGE schickt mich zur Prüfung meiner Erwerbsfähigkeit (war wegen Unfallfolgen entlassen worden und in hartz IV gekommen) zum Amtsarzt des Gesundheitsamtes. Ich kenne diesen Amtsarzt aber, da ich dort schon öfter hin musste und weiß, dass er absolut keine Ahnung von meinem Verletzungsbild hat!


    Mein Arbeitgeber hatte mich da schon immer hingeschickt und letztendlich hat der Amtsarzt immer nur das in senen Bericht geschrieben, was in den aktuellen Facharztberichten stand, die ich ihm mitgebracht hatte. Seine eigene Deutung des Ganzen war - sagen wir mal etwas vorsichtig - etwas fragwürdig. Aufgrund seiner Einschätzung, dass mit keiner Besserung der Beschwerden zu rechnen sei, wurde ich dann damals entlassen (Widerspruch wurde zurückgewiesen). Mir war klar, dass ich nicht mehr voll arbeiten konnte, aber genau zu dieser Zeit habe ich von meinen Behandelnden Fachärzten das o.k. bekommen, wieder zumindest stundenweise zu arbeiten. Darauf war der Amtsarzt aber gar nicht eingegangen.


    Mittlerweile arbeit ich übrigens wieder einige Stunden in der Woche. Das weiß selbstverständlich auch die ARGE.


    Und eben zu diesem Amtsarzt soll ich nun wieder hin, damit er meine Erwerbsfähigkeit für die ARGE überprüft. Aber wie gesagt, er behauptet zwar, er sei Orthopäde, aber von der Verletzung die ich habe, hatte er noch nie was gehört! O.k., die kommt jetzt vielleicht nicht so oft vor, aber dann müsste er sich doch zumindest mal informieren oder zugeben, dass er keine Ahnung hat und mich weiterschicken. Und von diesem Ahnungslosen soll ich nun wieder abhängig sein. Noch dazu ist er menschlich auch nicht besonders toll, lehnt z.B. auch eine Begleitperson immer kategorisch ab!


    Habe ich irgendeine Chance, diesen Amtsarzt abzulehnen und kann ich darauf bestehen, von einem anderen Arzt, der ggf. mehr Ahnung hat, begutachtet zu werden?


    Übrigens hatte die Arge mich nicht darüber informiert, dass ich dahin soll. Das habe ich erst erfahren, als ich die "Einladung" vom Gesundheitsamt im Briefkasten hatte. Ist das so rechtens? Mein alter SB hatte mir das damals vorher angekündigt.


    Danke für eure Hilfe schon im Voraus!
    Alex

  • Hallo,


    leider wirst du den Termin wohl wahrnehmen müssen, wenn du nicht mit einer Sanktionierung deiner Leistungen rechnen möchtest.
    Du hast leider nicht das Recht dir den A,tsarzt selber auszusuchen und ein Einspruch wegen mangelnder Qualifikation ist von vorne rein zum scheitern verurteilt.
    Du kannst aber Widerspruch gegen das Gutachten einlegen und diesen mit einem Gutachten eines Arztes der mit deinem Fall vertraut ist begründen.
    Dann besteht die Pflicht seitens des Amtes in einer erneuten Untersuchung unter Zunahme eines weiteren Arztes des Gesundheitsamtes deinen Fall zu überprüfen.


    Worin besteht denn das Problem mit dem Arzt?
    Ist sein Gutachten denn positiv oder negativ gegenüber deiner Arbeitsfähigkeit?


    Liebe Grüße


    Salle

  • Hallo Salle!


    Danke für deine Antwort.


    Ich habe da mehrere Probleme mit dem Arzt.


    1) Er ist mir sehr unsympathisch und das Vertrauensverhältnis fehlte schon gleich bei der ersten Untersuchung, damals noch im Auftrag meines Arbeitgebers. Außerdem hat er


    2) jegliche Begleitperson abgelehnt. Ich durfte niemanden bei der Untersuchung mitnehmen.


    3) Er hat absolut keine Ahnung von meinem Verletzungsbild. Ich musste es ihm erklären, was das genau ist. Er stellte dann noch so komische Fragen, wie z.B. ob so eine Verletzung oft vorkommt, oder ob ich ein Einzelfall wäre (oh ja, diese Verletzung kommt öfter vor, als man denkt), wie sich denn so eine Verletzung äußern würde etc. Trotz der Unkenntnis hat er dann über meine arbeitsfähigkeit geurteilt. Er hat mir gegenüber ja sogar mal angedeutet, dass er keine Ahnung hätte, obwohl er Orthopäde sei (aber das kann ich natürlich nicht beweisen, da ja keine Begleitung dabei sein durfte). Er hat dann in den Befunden immer nur das geschrieben, was in den Facharztberichten stand und dann seine eigenen Schlüsse daraus gezogen.


    4) Er hat mich vor 1 1/2 Jahren dienstunfähig geschrieben, aufgrunddessen war ich entlassen worden. Die gesundheitliche Lage ist seitdem nicht sehr viel besser geworden. Allerdings schaffe ich es nun, ca. 3-4 Stunden am Tag (mit Pause) zu arbeiten - zumindest an drei Tagen in der Woche. Sollte er mich jetzt Erwerbsunfähig schreiben, wären ja alle meine Perspektiven hin. Ich bin erst 30 und habe keine abgeschlossene Ausbildung (da ich kurz vor den Prüfungen aufgrund des Amtsarzt-Befundes entlassen worden war).
    Aber wenn er jetzt schreibt, dass ich arbeitsfähig wäre, dann würde er sich ja quasi selber unglaubwürdig machen....


    Ach, das ist so kompliziert... Klar kann ich nicht mehr 100% arbeiten, aber wenigstens ein bißchen. Und ich habe nun Sorge, dass er mich erwerbsunfähig schreibt, weil halt immer noch gesundheitliche Einschränkungen vorliegen und ich dann ohne was dastehe...


    Gruß und nochmal Danke!

  • Hallo Alexandra,


    ich kann dich sehr gut verstehen, es ist natürlich übel wenn alles von einer Person abhängt die man auch noch für vollkommen inkompetent hält.
    Wie bereits erwähnt, kannst du lediglich gegen das Gutachten Widerspruch einlegen und wirst dem Arzt wohl oder übel wieder vorstellen müssen.


    Der Arzt hat KEIN Recht die Anwesenheit deines Freundes, Freundin etc zu unterbinden.
    Diese Entscheidung obliegt ganz alleine dir! Bestehe darauf!!!!
    Auch hast du Anrecht darauf das während der Untersuchung eine weibliche Helferin anwesend ist!


    Wenn ich dasrichtig verstanden habe, wurde die Untersuchung durch die Arge eingeleitet, oder?
    Man kann dir nicht verbieten auch weiterhin bei einem negativem Gutachten zu arbeiten!
    Hast du denn schon mal über das Problem mit deinem behandelndem Arzt gesprochen?

  • Hallo Alexandra,


    schau die mal das Zitat an alles Amtsarzt oder was!
    Die dürfen mit dir nicht machen was die wollen, auch unter zwang nicht las dich nicht auf eine
    Eingliederungsvereinbarung ein wo so etwas drin steht, das ist Rechtswiedrig!
    Ich habe da so meine eigenen Methoden bei der ARGE, an besten wenns geht und das ist kein Witz,ich spreche aus erfahrung am Abend vor dem netten Besuch ne (Knolle Knoblauch) einverleiben das hällt
    kein Liebling ARGE aus glaub mir! Alles erfahrungswerte, und dann immer nen Kumpel oder so mitnehmen
    der ja auch Essen kann was er will am besten das gleiche wegen der Geruchsirritation! Die ARGE kann dir
    verbieten übermäßig Alkohohl und andere Berauschende Mittel zu die zu nehmen, aber was du in festester Nahrung zu dir nimmst nicht, denn wie du dich Ernärst kann die keiner vorschreiben, du könntest ja Vegetarier sein und ist das ein verstoß oder sonstiges gegen das Verwaltungsverfahren der ARGE .: NEIN! Das hat zu Folge das man irgend welche Lieb geworden ARGE Mitarbeiter längere Zeit nicht sieht oder hört oder von den Post bekommt denn die müssen ja damit rechnen das du zu den kommst um das "Mündlich" zu klären! Glaube mir das klappt, probier es aus, naja wenn du die "Knoblauchfahne" schnell wieder los werden willst, dann einfach nengroßes Glas Heiße Milch mit Honig, und das 2. Tage dann ist sie schnell weg, den Eiweiß Bindet den Geruchbildner!

  • Hallo!
    Ist ja nett, dass jetzt noch Antworten auf das Thema kommen, aber für mich hat sich das alles erledigt.


    Ich bin seit 1. Dezember aus Hartz IV raus :D, weil ich endlich einen Unfallausgleich / eine Unfallpension gezahlt bekomme, da endlich nach 4 Jahren eine unfallbedingte Erwerbsminderung anerkannt wurde.


    Viele Grüße

  • hallo zusammen hab da auch ne frage?bin seit letztem jahr oktober krank geschrieben wegen mein rücken war auch beim schmertztherapeut 1 jahr lang der kann mir nicht mehr helfen habe von ihm gesätzliches betäubungsmittel bekommen und muß mein leben lang nehmen.habe 30 prozent schwerbehinderung bekommen muß jetzt in psychatrische klinik,wenn ich da fertig bin will die arge mich zum amtsartzt schicken ist auch okay ich darf noch 3-4 stunden arbeiten aber von arge durch meine krankheiten bin ich nicht mehr vermittellbar.die dame sagte mir der amtsartzt soll mich untersuchen und wenn er bestätigt das ich nicht mehr vermittelbar bin wollen die mich aussteuern und zum sozialamt schicken,dürfen die das?