meine to. 20 wurde arbeitslos und erhält nun 258,- alg1.
sie hat eine eigene wohnung und bekommt dass vom sozialamt bezahlt, sozusagen alg2 oder hartz4
der bescheid steht noch aus, da alles erst in den letzten 14 tagen passiert ist.
was kann meine to. noch beantragen? wir haben da keinen blassen schimmer,weil ich mutter hab arbeit und musste nie auf so ein amt.
zwar ist meine to. sehr bemüht bald wieder arbeit zu finden, aber die frage tzrotzdem, was sie als hartz4 überhaupt noch für rechte hat und was sie beantragen kann?
z.z. ist sie sehr depri und weiß garnicht mehr ein noch aus. könnt ihr uns bitte mit ratschlägen helfen?
vielen lieben dank, guschmasch
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Hallo,
deine Tochter bekommt anscheinend bereits zum ALG1 Satz ergänzende ALG2 Leistungen da ersteres nicht ausreicht, somit bestehen keine weiteren Rechte auf Sozialleistungen.
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Wenn deine Tochter erst 20 Jahre alt ist, sind in der Regel noch die Eltern unterhaltspflichtig. Ohne weitere Angaben zu den Familienverhältnissen und Einkommen ist eine bessere Antwort kaum möglich. Die Aussichten mehr Mäuse zu fangen, sehen aber nicht gut aus.
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