Krankschreibung nötig?

  • Ich glaube, es hat gerade nicht hingehauen mit meinem Beitrag. Deshalb nochmal:


    Ein ALGII-Empfänger hat einen Termin bei der ARGE am 18.10.. Da er krank ist, meldet er sich bei der ARGE telefonisch krank. Die ARGE verlangt eine ärztliche AU. Der Hausarzt schreibt den ALGII-Empfänger eine Woche krank und überweist ihn an einen Facharzt.Der ALGII-Empfänger macht einen Termin für den 2.11. beim Facharzt aus, reicht die AU bei der ARGE ein und schreibt dazu, er werde voraussichtlich bis zum Termin bei Facharzt am 2.11. krankgeschrieben werden.
    Daraufhin schickt die ARGE dem ALGII-Empfänger eine neue "Einladung" mit einem neuen Termin: am 9.11.
    Zusätzlich fordert die ARGE den ALGII-Empfänger auf, der ARGE eine neue AU für die Zeit bis zum Facharzttermin am 2.11. zuzuschicken. - Was soll das? Der ALGII-Empfänger hat doch überhaupt keinen Termin in dieser Zeit bei der der ARGE, sondern erst am 9.11.! Muss der ALGII-Empfänger nicht erst dann eine AU vorlegen, wenn er krankheitsbedingt auch den Termin am 9.11. nicht wahrnehmen kann?