Hallo
Ich habe eine dringende Frage!
Ich bin 25, habe eine Ausbildung und kann in diesem Beruf nicht mehr arbeiten. Habe ich entschlossen, das Abi nachzumachen damit ich nicht arbeitslos auf der Strasse hänge! Habe 2006 mit der Schule angefangen! Bafög wurde abgelehnt, da ich nicht mehr zu Hause wohne! Ich wohne mit einer Freundin zusammen, 600 km weg von meiner Mutter! Ausserdem habe ich nicht das passende Verhältnis zu ihr! Nun gut! Man sagte mir beim Arbeitsamt ich soll Hartz 4 beantragen, das habe ich getan und bekam es bewilligt. Jetzt im September 07 sagte man mir, dass das ein Fehler des Amtes war dies zu bewilligen und ich soll arbeiten gehen und auf die Abendschule! Habe gsagt das ich in dem Beruf nicht mehr arbeiten möchte aber das ich mich auf den Abendschulen erkundige! Gesagt getan, die Abendschulen nehmen mich nicht, weil es zu spät war und da die 12. Klasse schon in das Abitur eingeht, wäre das Schwachsinn zu wechseln! Gut, so bekam ich dann nochmal das Geld!
Jetzt kam der Brief, das ich das Geld noch bis Januar bekomme und dann als Darlehen! ICh weiss nicht was ich davon halten soll! Ich mache mein Abi, dass ich einen besseren Job bekomme, evt. studiere um was zu erreichen und das ich mehr Geld verdienen kann und keine Schulden mehr machen muss. Durch das Darlehen steige ich aber danach mit 11000 Euro Schulden in das Berufsleben! Ich kann mich damit nicht wirklich anfreunden! Hätte mir das Arbeitsamt damals gesagt dass das nicht geht, wäre ich sehr wahrscheinlich nicht auf die Schule gegangen! Jetzt muss ich diesen Fehler ausbaden!
Jetzt meine Frage, soll ich Widerspruch einlegen, wo ich aber eigentlich ein schlechtes Gefühl bei habe oder was kann ich noch beantragen, viell. Wohngeld und Sozialhilfe? Ich kenne mich da nicht so aus! KLar es spricht nichts gegen einen 400 Euro Job aber das reicht hinten und vorne nicht! Allein schon mit der eigenen Wohnung, den Nebenkosten und den Lebensmittelkosten, die immer teurer werden!
Stehe momentan irgendwie total auf dem Schlauch! Hoffe mir kann jemand gute Tips geben!
Liebe Grüsse Steffi
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Hallo,
es ist so, dass in erster Linie eine Arbeitsstelle gesucht werden soll um möglichst schnelle eine eigene Finanzierung zu erreichen.
Die Arge lässt sich oftmals nur darauf ein, dass die Kosten bei Nachholung eines Schulabschlußes übernommen werden, wenn noch keiner vorhanden ist bzw. mit dem vorhandenem Schulabschluß keine Ausbildungsstelle gefunden werden kann.Da du eine Ausbildung hast wäre es somit zumutbar eine Abendschule zu besuchen bzw. eine Fernschule und dir das Abitur selbst zu finanzieren.
Warum kannst du deinen Beruf denn nicht mehr ausüben und was hast du gelernt.
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Wenn das BAföG abgelehnt wurde, weil du nicht zu Hause wohnst, dann beruht die Ablehnung auf § 2 Abs. 1 a BAföG. Wenn BAföG auf Grund von § 2 Abs. 1 a BAföG abgelehnt wird, dann hast du auf Grund von § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II Anspruch auf ALG II als Zuschuss (nicht Darlehen). Ich schlage vor, dass du mit dieser Begründung Widerspruch einlegst.
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Alternativ käme auch in Frage, dass du dein Abitur auf einem "Kolleg" iSv § 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG machst. Der Erwerb des Abi auf dem Kolleg wird nicht wegen § 2 Abs. 1 a BAföG abgelehnt, du kannst also weiter bei deiner Freundin wohnen. Außerdem erfolgt die BAföG-Förderung elternunabhängig, d.h., deine Eltern müssen keine Formulare über ihr Einkommen einreichen. Die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Kolleg sind erfüllt, da du über 19 Jahre alt bist und eine abgeschlossene Berufsausbildung hast. Allerdings weiß ich natürlich nicht, ob ein Kolleg in der Nähe deines jetzigen Wohnorts ist. Wo wohnst du denn? Bist du derzeit in der 12. Klasse?
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