Sparanlagen + Zinsen wie lange vor Bezug von ALG II nachweispflichtig?

  • Hallo,


    ich habe ein ähnliches Problem wie schon mal hier beschrieben. Dennoch hoffe ich, daß ich es noch mal an meinem Beispiel erläutern darf und mir jemand wichtige Tipps geben kann, denn ich muß bis zum 5.11. der ARGE die Belege vorlegen.
    Also: ich bekam kürzlich ein Schreiben von der ARGE, dass ich Nachweise über die Höhe der Sparanlagen und den daraus erzielten Zinseinnahmen aus den Jahren 2005-2007 erbringen soll, obwohl ich erst seit 01.01.07 ALG II- Empfänger ist. Ist dies zulässig? Wieviele Monate/Jahre vorher muß ich dies nachweisen? (vorher 1 Jahr ALG I) Hierbei handelt es sich um Geld, was meiner Mutter gehörte, allerdings auf meinem Namen angelegt war. Ich habe es bei Antragstellung gekündigt und somit nicht angegeben. Reicht eine eidesstattliche Erklärung meiner Mutter aus? Oder droht mir nun Kürzung von ALG II?
    Bitte um dingende Hilfe!


    Danke + Gruß
    Maaya

  • Hallo Maaya,


    die ARGE glaubt, dass du die Guthaben noch hast oder sie vor deiner Antragstellung "zur Seite geschafft" hast - und liegt damit ja wohl auch nicht ganz falsch. Das Geld war auf deinen Namen angelegt, wem es tatsächlich gehört, ist irrelevant bzw. oft nur eine Ausrede. Wenn du einen größeren Euro-Betrag kurz vor Antragstellung vernichtet hast, wird man dir (zu recht) vorwerfen, dass du das Geld verschwendet hast und deine Bedürftigkeit slebst herbeigeführt hast. In dem Fall droht dir eine Kürzung/Rückzahlung von ALG-II und ggf. zivil- und strafrechtliche Schritte.


    Grüße,
    Joachim